Vermischtes

Jahrelange Gewalt in Behindertenheim: Prozess beginnt

  • Donnerstag, 24. September 2026
/picture alliance, Friso Gentsch
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Bielefeld/Bad Oeynhausen – Es soll einen „Time-Out-Raum“ gegeben haben, Fesselungen und Tränengas: In einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung in Ostwestfalen soll es jahrelang zu gewaltsamen Übergriffen gekommen sein. Von heute an beschäftigt sich das Landgericht Bielefeld mit den Vorwürfen. Drei ehemalige leitende Mitarbeiter und ein Arzt stehen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung vor. 

Am ersten Prozesstag heute soll zunächst nur die Anklage verlesen werden. Doch allein das wird dauern: Die Anklageschrift umfasst nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft 367 Seiten. Darin werden knapp 200 mutmaßliche Taten aufgelistet, die sich im Zeitraum von 2014 bis 2019 in der Diakonischen Stiftung Wittekindshof in Bad Oeynhausen ereignet haben sollen. 

Durch den Fall gab es eine intensive politische Diskussion über den Umgang mit Menschen, die aufgrund einer Behinderung stark verhaltensauffällig sind. Auch die Rolle der Behörden und die Gesetzeslage wurden damals kritisch hinterfragt. 

Auf der Anklagebank sitzen drei ehemalige Leitungskräfte der Einrichtung im Alter zwischen 53 und 62 Jahren sowie ein heute 73 Jahre alter Psychiater. Die Leitungskräfte sollen angeordnet haben, dass das Pflegepersonal jahrelang mit deutlich überzogenen Maßnahmen gegen Bewohner vorgegangen ist. Der Psychiater soll das mit seiner Unterschrift unter entsprechenden Dokumenten teilweise möglich gemacht haben, berichtete ein Gerichtssprecher aus der Anklageschrift. 

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft den Führungskräften vor, ihre Mitarbeiter angewiesen zu haben, Bewohner in einen sogenannten Time-Out-Raum zu sperren. Auch in ihrem eigenen Zimmer sollen Menschen mit Behinderung teilweise eingesperrt worden sein. Zeitweise seien sie sogar mit Gurten auf Stühlen oder Matten fixiert worden, ohne dass ein Richter dies angeordnet hätte. In 21 Fällen sei Reizgas eingesetzt worden. 

Die Maßnahmen sollen laut Anklage vor allem in Situationen ergriffen worden sein, in denen sich Bewohner aggressiv gegenüber sich selbst oder anderen Personen verhalten hätten, erläuterte ein Gerichtssprecher. Teilweise sollen freiheitsentziehende Maßnahmen aber auch dauerhaft angewendet worden sein. 

Allerdings ist strittig, ob die Angeklagten womöglich auch in Notwehr gehandelt haben könnten. Denn in dem sogenannten heilpädagogischen Intensivbereich wurden Menschen betreut, die zum Teil hohes Aggressionspotenzial gegen sich selbst und ihre Betreuer entwickelten. Die Ermittlungen in dem Komplex haben mehrere Jahre gedauert.

Zeitweise hat die Staatsanwaltschaft gegen 165 Beschuldigte ermittelt. Die meisten von ihnen waren Pflegekräfte der Einrichtung, die an einzelnen freiheitsentziehenden Maßnahmen beteiligt gewesen sein sollen. Letztlich seien aber alle anderen Verfahren eingestellt worden, weil sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. 

Der Fall hatte schon während der Ermittlungen viel Aufsehen erregt und auch die Politik beschäftigt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung räumte 2022 ein, dass Regelungen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nicht eindeutig genug gewesen seien. 

Eine Expertenkommission wurde eingesetzt und benannte in ihrem Bericht Schwachstellen im Wohn- und Teilhabegesetz. Schließlich beschloss der nordrhein-westfälische Landtag eine Reform der Gesetze, um Bewohner von Behinderteneinrichtungen besser vor Gewalt zu schützen. 

Seitdem sind freiheitsentziehende Maßnahmen nur noch erlaubt, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft wurden. Der betroffene Bewohner, ein rechtlicher Betreuer oder ein Betreuungsgericht müssen vorher zugestimmt haben. Außerdem müssen alle Einrichtungen den Behörden Konzepte zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen und zum Gewaltschutz vorlegen. 

Auch in der Diakonischen Stiftung Wittekindshof selbst hatte der Fall Konsequenzen. „Wir haben Strukturen und Angebote in den betroffenen Bereichen verändert und neue Standards in der Gewaltprävention etabliert, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen“, betont der theologische Vorstand der Stiftung, Pfarrer Marian Zachow, auf Anfrage. Das Ziel der täglichen Arbeit sei, dass „sich Menschen mit Beeinträchtigung in unseren Einrichtungen sicher, wertgeschätzt und respektiert fühlen“. 

Angestoßen hatte die Ermittlungen die Strafanzeige eines Angehörigen. Im Oktober 2019 gab es daraufhin eine Durchsuchungsaktion in der Einrichtung in Bad Oeynhausen. Die Ermittler nahmen damals nach eigenen Angaben umfangreiches Beweismaterial, Aktenordner und andere Daten mit. Für den Prozess gegen die vier Angeklagten hat das Gericht mehr als zehn Termine bis Anfang 2027 eingeplant.

dpa

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