Juristischer Streit um Warnstreik an Universitätsklinikum Tübingen
Tübingen – Die angekündigten Warnstreiks der Pfleger am Universitätsklinikum Tübingen dürfen voraussichtlich stattfinden. Das Arbeitsgericht Reutlingen wies heute eine einstweilige Verfügung der Uniklinik ab, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
„Wir haben jetzt die Chance, mit dem Streik Bewegung in die Sache zu bringen“, sagte Verdi-Pressesprecher Andreas Henke nach der Urteilsverkündung. Doch endgültig ist das noch nicht entschieden: Die Uniklinik legte postwendend Berufung gegen das Urteil ein – am Abend sollte das Landesarbeitsgericht in Stuttgart darüber entscheiden.
Morgen sollen Warnstreiks in Tübingen stattfinden, Klinik und Gewerkschaft haben sich auf eine Notversorgung geeinigt. Am Donnerstag ist ein Warnstreik am Universitätsklinikum Freiburg angekündigt, nach Angaben des Kliniksprechers liefen dort am frühen Nachmittag noch Gespräche über die Notversorgung.
Die Gewerkschaft Verdi fordert von den Unikliniken Haustarifverträge zur Entlastung der Mitarbeiter. Darin sollen unter anderem eine Mindestpersonalausstattung festgelegt und Regelungen zum Ausgleich für Belastungen getroffen werden.
Das Tübinger Universitätsklinikum hatte nach eigenen Angaben Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Streiks und hatte deshalb eine einstweilige Verfügung dagegen beantragt.
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