Kabinett beschließt Wohngeldreform: Mehr Geld und mehr Berechtigte

Berlin – Ab Januar sollen mehr Haushalte in Deutschland einen staatlichen Mietzuschuss bekommen. Das Wohngeld soll zudem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Parallel dazu gibt es für Wohngeldbezieher sowie viele Studenten und Azubis einen zweiten Zuschuss zu den Heizkosten. Entsprechende Pläne von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) hat heute das Bundeskabinett beschlossen.
„Viele Menschen in unserem Land haben Angst vor dem kalten Winter. Sie wissen nicht, ob sie Gas und Strom bezahlen können, wenn die Wohnkosten schon einen Großteil ihres Haushaltseinkommens ausmachen“, begründete Geywitz die Reformen. Als nächstes ist der Bundestag am Zug.
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Künftig sollen auch Menschen Wohngeld beantragen können, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. Das hatte sich die Ampelkoalition im Zuge des dritten Entlastungspakets angesichts der hohen Energiepreise vorgenommen.
Die Höhe des Wohngelds hängt nicht nur vom Einkommen, sondern auch von Miete, Haushaltsgröße und Wohnort ab. Ob man es bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeldrechner des Bauministeriums ausrechnen lassen.
Nach einer Rechnung des Instituts der Deutschen Wirtschaft ist ein Single, der in einer besonders teuren Gegend lebt, dann bis zu einem Einkommen von rund 2.300 Euro brutto wohngeldberechtigt. Gleiches gelte für eine vierköpfige Familie in einer teuren Gegend mit Einkommen unter rund 5.000 Euro.
Im Schnitt sollen Wohngeldhaushalte künftig monatlich rund 370 Euro bekommen. Außerdem wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Insgesamt könnten dann rund 4,5 Millionen Menschen in Deutschland unterstützt werden, sagte Geywitz.
Darunter seien viele Alleinerziehende, Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, Rentner, aber auch Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. „Wir lassen die Pflegebedürftigen nicht im Stich“, betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute.
Trotz steigender Energie- und Heizkosten müssten die Heime bezahlbar bleiben. Künftig dürfe zudem auch der Heimträger den Antrag auf Wohngeld stellen, wenn die pflegebedürftige Person ihn damit beauftrage.
„Mit dieser historischen Reform holen wir das Wohngeld aus seinem Nischendasein und machen es zu einer wirksamen Unterstützung für die Menschen, die bei allen Mehrbelastungen das Wohnen kaum noch bezahlen können“, betonte Geywitz. Der Bund zahle mit 1,85 Milliarden Euro die Hälfte der Kosten, die andere Hälfte solle von den Ländern kommen.
Hier ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen: Die Bundesländer haben bereits betont, sie sähen den Bund vollständig in der Pflicht. Zusätzlich zum Wohngeld brachte das Kabinett auch einen zweiten Heizkostenzuschuss auf den Weg.
Wer alleine lebt und Wohngeld bezieht, soll einmalig 415 Euro bekommen, ein Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro. Pro weitere Person werden 100 Euro dazu gezahlt. Studenten, die Bafög bekommen und Azubis mit staatlicher Unterstützung erhalten pauschal 345 Euro.
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