Kabinett billigt neue Beitragsbemessungsgrenzen
Berlin – Das Bundeskabinett hat heute wie erwartet die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2017 gebilligt. Demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6.200 auf 6.350 Euro Brutto-Monatseinkommen, im Osten von 5.400 auf 5.700 Euro. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll es einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.237,50 auf 4.350 Euro Monatseinkommen geben. Hier gilt für ganz Deutschland ein einheitlicher Wert.
Die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung steigt von 4.687,50 auf 4.800 Euro. Wer mehr verdient, kann sich statt in einer gesetzlichen Kasse auch privat versichern.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Zugrunde gelegt wurde in der Verordnung für Deutschland ein Einkommensanstieg im Jahr 2015 um 2,65 Prozent, für den Westen von 2,46 Prozent und für Ostdeutschland von 3,91 Prozent. Für alle, deren Einkommen unter den jeweiligen Grenzwerten liegt, ändert sich durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen nichts.
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