Politik

Kabinett verschärft Sexualstrafrecht

  • Donnerstag, 18. September 2014

Berlin –  Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Sexual­strafrechts verabschiedet. Er soll Opfer künftig besser schützen und nimmt dabei beson­ders Kinder und Jugendliche in den Fokus. Die Deutsche Kinderhilfe bezeichnete den Entwurf als einen „guten Anfang“, dem jedoch das Zeug zum großen Wurf fehle.

Die Neuregelungen sehen unter anderem vor, die unbefugte Herstellung oder Verbrei­tung von kindlichen Nacktfotos strenger zu bestrafen. „Kinderpornografie ist sexueller Missbrauch. Kinder sind nicht in der Lage, sich gegen solche Gewalt zu wehren und werden traumatisiert“, betonte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). 

Darüber hinaus zielt das neue Gesetz darauf ab, besser vor sogenanntem „Cyber­mobbing“ zu schützen sowie die Verjährungsfrist für Sexualstraftaten zu verlängern. „Opfer von Sexualtaten benötigen Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten und sich auch mit der Frage der strafrechtlichen Anklage der Tat auseinandersetzen zu können“, verwies Maas.

Deshalb soll die strafrechtliche Verjährung bei Sexualdelikten, insbeson­dere beim sexuellen Kindesmissbrauch, künftig erst beginnen, wenn das Opfer 30 Jahre alt ist. „Damit können schwere Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahrs des Opfers verjähren“, so Maas.

Der Deutschen Kinderhilfe geht dies jedoch nicht weit genug. Sie fordert weiterhin, Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch vollständig abzuschaffen und ent­sprechende Vergehen an Kindern strenger zu ahnden. „Es ist nicht vermittelbar, wieso der Tatbestand des sogenannten sexuellen Missbrauchs eines Kindes mit einer geringeren Mindeststrafe bedroht ist als der gleiche Tatbestand gegenüber einer erwachsenen Frau“, kritisierte Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

hil

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