Kammer Hessen gegen Fallzahlbegrenzungen im ambulanten Bereich
Frankfurt/M. – Der Präsident der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) hat gefordert, die Fallzahlbegrenzungen in der ambulanten Versorgung abzuschaffen. Anders lasse sich der Widerspruch zwischen wachsendem Ärztebedarf und dem Ruf der Koalitionspartner nach kürzeren Wartezeiten nicht lösen, so Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach.
„Wenn die Politik mehr ärztliche Versorgung will, müssen Budgets und Fallzahlbegrenzungen abgeschafft werden“, sagte der Kammerpräsident. Ihm zufolge sei es Augenwischerei zu behaupten, dass alle Patienten unabhängig von der Dringlichkeit ihrer gesundheitlichen Probleme innerhalb von vier Wochen einen Termin bekommen können. Auch die ohnehin unter dem Ärztemangel leidenden Krankenhäuser, von denen etliche zudem durch Schließungen bedroht sind, könnten den Bedarf nicht auffangen.
„Das wäre so, als würde man Kfz-Werkstätten egal welcher Größe zu Beginn der Wintersaison dazu verpflichten, jedem anfragenden Kunden innerhalb von 24 Stunden einen Termin zum Reifenwechsel zu geben – ein Ding der Unmöglichkeit“, verwies von Knoblauch zu Hatzbach. Seiner Ansicht nach sollten deshalb in niedergelassenen Praxen mehr Ärzte in Weiterbildung als bisher bei der Patientenversorgung mitwirken.
Weiterbildung in der niedergelassenen Praxis attraktiver gestalten
„Da jedoch derzeit weder die Rahmenbedingungen stimmen noch die Finanzierung geklärt ist, müssen dringend neue Wege beschritten werden, um die Weiterbildung in der niedergelassenen Praxis attraktiver zu gestalten“, forderte der Kammerpräsident.
Eine Pauschalfinanzierung der Weiterbildungsgehälter etwa aus dem Gesundheitsfonds mache dabei ebenso wenig Sinn wie die Entlohnung aus den ohnehin begrenzten Budgets der weiterbildenden niedergelassenen Ärzte.
„Junge Kollegen in Weiterbildung müssen sich vielmehr durch Abrechnung ihrer Leistungen mit den Krankenkassen selbst finanzieren können“, appellierte von Knoblauch zu Hatzbach an die Adresse der Politik. Dies sei allerdings mit eng geschnürten Budgets und begrenzten Fallzahlen in der ambulanten Versorgung unvereinbar.
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