Ärzteschaft

Kammerpräsidenten erklären einstimmig: „Töten ist keine ärztliche Aufgabe“

  • Freitag, 12. Dezember 2014
Uploaded: 12.12.2014 14:00:47 by mis
Max Kaplan, Frank Ulrich Montgomery und Martina Wenker (v.l.) axentis

Berlin – Die Präsidenten aller Landesärztekammern stellten heute in Berlin gemeinsam und geschlossen klar, dass die Tötung von Patienten, auch wenn sie auf deren Verlan­gen erfolgen würde, sowie die Beihilfe zum Suizid nicht zu den Aufgaben eines Arztes gehören. Sie reagierten damit auf die gegenwärtige gesellschaftliche Debatte über eine mögliche gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Deutschland. Dabei werde das ärztliche Selbstverständnis immer häufiger in Frage gestellt, bedauerte der Präsident der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Hamburg, Frank Ulrich Montgomery.

Im Namen und Beisein aller Kammerpräsidenten wies Montgomery auf eine Weiteren­t­wicklung der Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung von 2010 hin. Dort stehe auch, dass das Sterben eines Patienten durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung ermöglicht werden könne – sofern dies seinem Willen entspricht. „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist dagegen keine ärztliche Aufgabe“, betonte er.

Stattdessen formulierten die Berufsordnungen der Landesärztekammern einheitlich und bundesweit, dass es die Aufgabe von Ärzten sei, „das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten“ (§ 1, Absatz 2, Musterberufsordnung, MBO). „Von einem landesrechtlichen Flickenteppich kann also keine Rede sein“, erklärte Montgomery.

Auch der § 16 der MBO weise zwischen den Landesärztekammern keine inhaltlichen Unterschiede auf, betonte der Bundesärztekammerpräsident: Im Zusammenhang mit den Regelungen zur Patientenverfügung beschloss der 114. Deutsche Ärztetag in Kiel 2011 eine Überarbeitung dieses Paragrafen. Danach ist es Ärzten verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.

Uploaded: 12.12.2014 14:02:45 by mis
Die Präsidenten der Landesärztekammern demonstrieren Einigkeit: "Töten ist keine ärztliche Aufgabe"

In Verbindung mit den bundesweit geltenden Vorgaben aus § 1, Absatz 2, der ärztlichen Berufsordnung gelte somit für alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland die Verpflichtung, Sterbenden beizustehen. „Diese Grundaussage wird durch zum Teil länderspezifische Formulierungen des § 16 MBO nicht infrage gestellt“, sagte Montgomery. Diese reflek­tierten lediglich eine föderale Umsetzung. „Unsere Haltung ist jedoch einheitlich und eindeutig“, betonten die Präsidenten der 17 Landesärztekammern.

Sie  begrüßten ausdrücklich die in Politik und Öffentlichkeit geführte Diskussion über Sterbebegleitung und die damit verbundenen Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen. Denn diese schärfe den Blick für die vielfältigen Möglichkeiten der Palliativmedizin und befördere den Diskurs über die Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen.

In den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung von 2010 heißt es dazu, dass die ärztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung nicht unter allen Umständen bestehe. „Es gibt Situationen, in denen sonst angemessene Diagnostik und Therapieverfahren nicht mehr angezeigt und Begrenzungen geboten sind“, heißt es weiter. Dann trete eine palliativmedizinische Versorgung in den Vordergrund. Die Entscheidung hierzu dürfe aber keineswegs von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden.

Seit 1979 veröffentlicht die Bundesärztekammer Richtlinien, später Grundsätze genannt, zur ärztlichen Sterbebegleitung. Diese werden entsprechend den Entwicklungen in der Medizin, wie im Bereich der Palliativmedizin, und in der Rechtsprechung in unregel­mäßigen Abständen überarbeitet. Diese Grundsätze sollen Ärztinnen und Ärzten eine Orientierung bei der Begleitung von Sterbenden geben, auch wenn sie die individuelle ärztliche  Verantwortung in der konkreten Situation nicht abnehmen können.

Eine Serie zur Palliativmedizin im kommenden Jahr im Deutschen Ärzteblatt soll dabei helfen, Unsicherheiten bei der palliativen Sedierung von Patienten auszuräumen.

ER

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung