Vermischtes

Kampagne gegen Alkohol in der Schwangerschaft

  • Freitag, 3. September 2021
/Prostock-studio, stock.adobe.com
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Berlin/Köln – Anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 09. September haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf die Gefahren durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft hingewiesen. Trinken Schwangere Alkohol, kann das zu bleibenden Schädigungen ihrer ungeborenen Kinder führen.

Laut BMG und BZgA werden in Deutschland jedes Jahr rund 10 000 Kinder mit sogenannten Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) geboren. Sie weisen Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und Sprachprobleme auf. Etwa 3 000 dieser Kinder leiden unter dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), der schwersten Form, bei der Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler hinzukommen können.

„Kein Baby sollte heutzutage noch mit einer Alkoholspektrumstörung geboren werden“, sagte Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung. FAS und FASD seien vermeidbare, aber unheilbare Erkrankungen, die Kinder ein Leben lang einschränkten – teilweise in einem sehr erheblichen Ausmaß, so dass sie ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen seien.

„Daher: Verzichten Sie unbedingt auf Alkohol während der Schwangerschaft und am besten auch während der Stillzeit – sich selbst und Ihrem Kind zuliebe“, appellierte die Drogenbeauftragte.

Der BZgA zufolge ist es deshalb wichtig, dass werdende Mütter und Väter sich der Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft bewusst seien. „Alkohol ist ein Zellgift, das schon in kleinen Mengen die Entwicklung des Fötus beeinträchtigen kann“, betonte Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA. Darüber und über andere Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft informiert die BZgA im Rahmen ihrer Präventionskampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“

Sie bietet im Internet vielfältige Informationen für Schwangere sowie für Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen und Geburtshelfer zur Beratung von werdenden Müttern und ihres Umfeldes. Schwangere, denen der Konsumverzicht schwerfällt, können sich zudem mit dem BZgA-Online-Programm „IRIS“ kostenlos, anonym und persönlich begleitet von geschulten Therapeuten beim Stopp ihres Alkoholkonsums unterstützen lassen.

hil/sb

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