Kardiologen betonen Nutzen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz

Düsseldorf – Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) sieht den Nutzen von Telemonitoring bei Herzinsuffizienz und/ventrikulären Tacharrhythmien als belegt an. Das haben jetzt die Arbeitsgruppen Telemonitoring und Rhythmologie der DGK betont. Sie widersprechen damit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
„Gesundheitspolitiker, ärztliche Fachexperten und Kostenträger sollten gemeinsam daran arbeiten, Telemonitoring flächendeckend zu etablieren“, sagte der Sprecher der Arbeitsgruppe Telemonitoring der DGK, Thomas Helms. Telemonitoring und damit zusammenhängende standardisierte Reaktionsabläufe hätten sich für viele Patienten als ideale Methode der Nachsorge von Rhythmusimplantaten herausgestellt, hieß es aus der Arbeitsgruppe.
IQWiG: Daten fehlen
Das IQWiG war in seiner Bewertung hingegen zu dem Ergebnis gekommen, dass es unklar, sei, ob Patienten mit Herzinsuffizienz und/oder ventrikulären Tachyarrhythmien von einem Telemonitoring profitieren. Es analysierte dafür 17 Studien mit 10.130 Teilnehmern. Bei den meisten Endpunkten zeigen die Daten laut IQWiG keine oder keine relevanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen.
Für die Sterblichkeit und das Auftreten von Schlaganfällen oder Herzinfarkten gelte das ebenso wie für die Notwendigkeit von Klinikaufenthalten oder das Auftreten von psychischen Problemen. Bei zwei zentralen Endpunkten – Nebenwirkungen und Lebensqualität – seien keine Aussagen zu Nutzen oder Schaden möglich, weil laut dem IQWiG die Daten für einen erheblichen Anteil der Patienten fehlen.
„Das IQWiG hat in der negativen Analyse, die dem Bericht zugrunde liegt, sehr uneinheitlich gestaltete Studien zu verschiedensten Telemonitoring-Endpunkten über einen Kamm geschoren“, sagte Helms. Die negative Nutzenbewertung widerspreche internationalen Leitlinien. Im Namen der Arbeitsgruppe Telemonitoring fordert Helms, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Einschätzung des IQWiG nicht folgt und den Nutzen des Telemonitorings anerkennt.
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