Kassen müssen Krankenhausrechnungen auch 2023 in fünf Tagen bezahlen

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Fünf-Tages-Frist verlängert, innerhalb der Krankenkassen Krankenhausrechnungen bezahlen müssen: vom 31. Dezember 2022 auf den 31. Dezember 2023. Diese Regelung war zu Beginn der Coronapandemie im Krankenhausentlastungsgesetz eingeführt worden, um die Liquidität der Krankenhäuser zu stärken.
In den Landesverträgen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern ist eigentlich ein Zeitraum von 30 Tagen vorgesehen, in dem die Kassen die Rechnungen bezahlen müssen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) befürwortet die Verlängerung der Fünf-Tages-Frist. „Es war dringend notwendig, dass das Bundesgesundheitsministerium das Fünf-Tages-Zahlungsziel für die Erstattung von Krankenhausrechnungen über den 31. Dezember hinaus verlängert hat“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ).
„Anderenfalls hätten in den Krankenhäusern zusätzlich zu den bereits vorhandenen finanziellen Schwierigkeiten drastische Liquiditätslücken gedroht. Schlimmstenfalls wären die ersten Zahlungen für die Behandlungen im Januar dann einen Monat später im Februar geflossen.
Es geht dabei um Milliardenbeträge, die gefehlt hätten, um Löhne und Gehälter sowie Rechnungen der Krankenhäuser zu bezahlen. Wir werden im Verlauf des Jahres im Dialog mit dem Bundesgesundheitsministerium versuchen, diese Regelung dauerhaft ins Gesetz zu bringen. Aktuell kann das BMG ohne eine gesetzliche Änderung immer nur befristete Verlängerungen vornehmen.“
Der GKV-Spitzenverband hätte sich hingegen eine andere Regelung gewünscht. „Wir hätten einen schrittweisen Übergang zu den regulären Zahlungsfristen in den kommenden zwölf Monaten für zielführender gehalten“, betont der Verband gegenüber dem DÄ.
„Auch die Krankenkassen müssen mit ihren finanziellen Mitteln wirtschaften. Ab dem 1. Januar 2024 ist die allgemeine Lage hoffentlich wieder so, dass die in den Landesverträgen vereinbarte Zahlungsregelung wieder in Kraft treten kann.“
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