Regierungskommission beschreibt ihre Vorschläge für eine große Krankenhausreform

Berlin – Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat Anfang Dezember ihre lang erwarteten Vorschläge für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung vorgelegt. Im Deutschen Ärzteblatt fassen die Mitglieder der Kommission exklusiv zusammen, wie sie sich die Krankenhausstrukturen der Zukunft vorstellen und wie eine Reform die Qualität der Versorgung verbessern soll (online first, Ausgabe 51/52 2022).
Heute führe die fehlende Steuerung der Patientinnen und Patienten nachweislich zu schlechteren Behandlungsergebnissen, betonen die Expertinnen und Experten aus der Kommission.
Deshalb schlagen sie die Einführung einer bundeseinheitlichen Einteilung aller Krankenhäuser nach Leistungsgruppen vor, für die die Häuser bestimmte Strukturvoraussetzungen erfüllen müssen. Damit die erbrachten Leistungen von gleicher und angemessener Qualität sind, schlägt die Kommission die Einführung eines regionalen Versorgungsmonitorings vor, das Prozess- und Strukturqualität abbilden soll und so eine Transparenz über die Gesundheitsversorgung schafft.
Zudem soll die Vergütung der Krankenhausleistungen neben den DRG-Fallpauschalen eine zweite Säule bekommen: eine Vergütung von Vorhalteleistungen, die den ökonomischen Druck auf die Krankenhäuser reduzieren soll.
„Die Vorhaltevergütung wird pro Leistungsgruppe ausgehend vom derzeitigen bundesweiten Leistungsvolumen berechnet und auf die Krankenhäuser verteilt, die die Strukturvoraussetzungen erfüllen und von den Bundesländern Versorgungsaufträge für die jeweilige Leistungsgruppe erhalten“, heißt es in dem Artikel der Regierungskommission.
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