Ärzteschaft

Kassen übernehmen ab 2016 Kosten für Impfausweise

  • Freitag, 24. Juli 2015

Berlin – Ab 2016 müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Impf­ausweise ihrer Versicherten übernehmen. Auf diese Regelung des sogenannten Präventionsgesetzes weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)  hin. Das Gesetz soll Anfang August in Kraft treten.

Allerdings gibt der Gesetzgeber nicht vor, in welcher Form die Krankenkassen künftig die Impfausweise bereitstellen müssen. Eine Möglichkeit ist, dass die Versicherten sie direkt von ihrer Krankenkasse erhalten. „Gegebenenfalls könnte auch eine Regelung in den regionalen Impfvereinbarungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen getroffen werden“, berichtet die KBV. In diesem Fall würde der Arzt den Impfausweis an seine Patienten abgeben und die Kosten über die Honorarabrechnung zurückerhalten. 

Das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ soll die Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten stärken. Der Impfschutz ist dafür ein wichtiger Baustein. Beispielsweise ist vorgesehen, dass Eltern bei der Erstaufnahme ihrer Kinder in eine Kita künftig nachweisen sollen, dass eine Impfberatung stattgefunden hat. Vorgesehen ist auch der Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Die Kassen sollen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in die Gesundheitsförderung und Prävention investieren, doppelt so viel wie bisher.

hil

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