Kassen übernehmen Kosten für Schutzausrüstung in Berlins Praxen

Berlin – Aufgrund des erhöhten Mehrbedarfs an Schutzausrüstung in der Coronapandemie haben sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und die Krankenkassen darauf geeinigt, dass 75 Prozent der Praxiskosten für Schutzausrüstung von den Krankenkassen übernommen werden. Die Regel soll vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 gelten.
„Es freut uns, dass wir für die niedergelassenen Kollegen in Berlin sehr kurzfristig eine so wichtige Vereinbarung mit den Krankenkassen treffen konnten. Das ist laut unserer Kenntnis die erste Regelung dieser Art“, sagte der KV-Vorstand.
Die gemeinsame Vereinbarung zwischen der KV Berlin und den Kassen zeige, dass es in schwierigen Zeiten auch darauf ankommt, schnell und unkompliziert praktikable Lösungen zu finden.
„Diese Vereinbarung versteht sich aber auch ein Stück weit als Anerkennung der Kollegen in der ambulanten Versorgung, die auch in Zeiten von Corona für ihre Patienten da sind“, so der KV-Vorstand.
Die KV Berlin will Vertragsärzte aber nicht nur in finanzieller Hinsicht unterstützen, sondern auch mit Blick auf die Bestellung.
Demnach soll die Schutzausrüstung – hier im Besonderen FFP2- und FFP3-Masken, OP-Masken, Schutzbrillen, Schutzkittel, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel – in großen Einkaufsgemeinschaften bestellt werden.
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