Ärzteschaft

SARS-CoV-2: KBV sieht niedergelassene Haus- und Fachärzte gut vorbereitet

  • Montag, 21. September 2020
/picture alliance, Marijan Murat
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Berlin – Die Praxen der niedergelassenen Ärzte sind gut vorbereitet für die kommenden Wochen und das vermehrte Auftreten von Erkältungskrankheiten, grippalen Infekten und potenziellen COVID-19-Fällen.

Dies erklärten heute Andreas Gassen, Vorstandsvorsitz­ender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), und Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstands­vorsitzender.

Mit dieser klaren Feststellung reagierte der KBV-Vorstand auf die Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), sogenannte Fieberambulanzen einzurichten. Man könne mit einer ganzen Reihe unterschiedlicher Maßnahmen flächendeckend das Infek­tionsgeschehen meistern, so die KBV.

„Infekte können selbstverständlich in den Praxen behandelt werden. Dazu gibt es beispielsweise Fiebersprechstunden, die ja bereits zum Einsatz gekommen sind und die Hausärzte, Kinderärzte sowie Fachärzte jederzeit wieder einrichten können“, betonte Hofmeister.

Zudem sei es möglich, wieder Sondermaßnahmen wie Karenztage oder die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzuführen. „Der Aufbau eigenständiger COVID-19-Einrichtungen könnte je nach Notwendigkeit hinzukommen und sollte jeweils regional entschieden werden.“

„Diese Einrichtungen können in Abstimmung mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst auf freiwilliger Basis auch von Vertragsärzten oder Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass Finanzierung und die Versorgung mit Schutzaus­rüstung geklärt sind“, erklärte Gassen.

Eine entscheidende Grundlage dafür sei die Frage, wie sich die Zahl der SARS-CoV-2-Neuinfektionen entwickeln wird. Eine gute regionale Entscheidungsgrundlage dafür bilde der vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) entwickelte Frühindikator einer „Vorwarnzeit“.

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) betonte, man sei von den Aussagen Spahns in Bezug auf den Betrieb von Fieberambulanzen durch die Kassen­ärztlichen Vereinigungen überrascht worden. Im Vorfeld habe es keine entsprechenden Informationen oder auch Abfragen durch das BMG gegeben.

Insofern könne man auch noch nicht einschätzen, inwiefern der Bundesgesundheits­minister den getätigten Aussagen eine entsprechende Rechtsverordnung folgen lässt – was für die Frage nach der Übernahme der Kosten von Bedeutung sei.

Unabhängig davon habe man, so die KVB, seit Ende Februar intensive Erfahrungen in Bezug auf den Umgang mit Corona gesammelt und stehe dazu auch in engem Austausch mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Aktuell liefen Planungen, in Hotspots mit hohen SARS-CoV-Neuinfektionsraten auch Schwerpunktpraxen in den Strukturen der Regelversorgung einzurichten.

EB/aha

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