Kassen übernehmen mehr Kosten für Sehhilfen

Berlin – Ab sofort können Augenärzte kurz- und weitsichtigen Patienten sowie Erwachsenen mit einer Hornhautverkrümmung ab einem bestimmten Dioptrienwert eine Sehhilfe verschreiben. Eine entsprechende Änderung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes ist im April in Kraft getreten.
Danach müssen Krankenkassen auch bei volljährigen Versicherten mit verordneter Fernkorrektur ab 6,25 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit sowie ab 4,25 Dioptrien bei einer Hornhautverkrümmung die entsprechenden Brillengläser bezahlen. Die Verordnungsfähigkeit von therapeutischen Sehhilfen wird dagegen durch die Neuregelung nicht tangiert.
Wichtig ist, dass die Dioptriengrenze bei der verordneten Fernkorrektur erreicht wird und der Augenarzt seine Verordnung entsprechend begründet. Sollte beispielsweise die erforderliche Dioptriengrenze nur auf einem Auge erreicht werden, können trotzdem für beide Augen Brillengläser oder bei „medizinischer Indikation“ Kontaktlinsen verordnet werden.
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