Kassen und Ärzte einigen sich auf erste Details zur HIV-Präexpositionsprophylaxe

Berlin – Ab September müssen die Krankenkassen für bestimmte Risikogruppen die Kosten für eine medikamentöse Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zur Vorbeugung einer HIV-Infektion tragen. GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich nun auf Details verständigt. Geklärt wurde etwa, wer Anspruch haben soll und welche Ärzte PrEP verordnen können.
Wie die KBV bekanntgab, haben künftig Versicherte ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit einem substanziellen HIV-Risiko ein Anrecht auf eine medikamentöse Präexpositionsprophylaxe (PrEP) und die damit erforderlichen Untersuchungen vor und während der Anwendung. Dazu gehört der KBV zufolge als erstes ein HIV-Test, um festzustellen, dass die Person noch nicht mit dem HI-Virus infiziert ist.
Anspruch haben laut KBV in erster Linie Männer, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben, und Transgender, die angeben, analen Geschlechtsverkehr ohne Kondome zu haben. Ein individuell erhöhtes Ansteckungsrisiko können auch Drogensüchtige ohne Gebrauch steriler Injektionsmaterialien sowie Personen haben, die mit jemandem Geschlechtsverkehr haben, bei der oder dem eine nicht diagnostizierte HIV-Infektion wahrscheinlich ist. Auch sie können die PrEP ab September erhalten, teilte die KBV mit.
Die KBV weist darüber hinaus darauf hin, dass zur Beurteilung des HIV-Infektionsrisikos einer Person die besondere Qualifikation des Arztes von wesentlicher Bedeutung ist. So berge die unregelmäßige Einnahme einer PrEP gewisse Risiken für den Versicherten in sich, da dies zu einer HIV-Infektion führen könne. Bei unerkannter HIV-Infektion unter der Einnahme der PrEP könne dies Resistenzbildungen des Virus bewirken, die eine folgende HIV-Therapie erschweren könnten. Deswegen seien besondere Kenntnisse des Arztes notwendig, so die KBV.
Krankenkassen und KBV verständigten sich daher darauf, dass alle Vertragsärzte eine PrEP durchführen dürfen, die über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids verfügen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Ärzte, die in HIV-Schwerpunktpraxen tätig sind.
Zudem können bestimmte Fachärzte unter speziellen Voraussetzungen eine Genehmigung erhalten. Dazu gehören Allgemeinmediziner, Hausarztinternisten, Urologen, Gynäkologen, Hautärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner.
Voraussetzung ist eine mindestens 16-stündige Hospitation in einer ambulanten oder stationären Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV- oder Aids-Patienten. Die praktische, fachliche Kompetenz kann durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 15 Personen mit HIV/Aids und/oder mit PrEP erlangt werden. Darüber hinaus ist die Teilnahme an Fortbildungen (8 Punkte) zu dem Thema nachzuweisen, schreibt die KBV.
KBV und GKV-Spitzenverband wollen nun als nächsten Schritt die genauen Leistungen und die Vergütung für die HIV-Präexpositionsprophylaxe festlegen. Dazu sollen neue Gebührenordnungspositionen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen werden, die Ärzte mit entsprechender Genehmigung abrechnen können.
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