Vergütung für HIV-Präexpositionsprophylaxe festgelegt

Berlin – Ab dem 1. September müssen die Krankenkassen für bestimmte Risikogruppen die Kosten für eine medikamentöse Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zur Vorbeugung einer HIV-Infektion tragen. GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben im Bewertungsausschuss jetzt die Details für die Vergütung geklärt, wie die KBV mitteilte. Demnach erhalten Ärzte im Einleitungsjahr der PrEP für Beratung, Einleitung und Kontrolle bis zu 120 Euro.
Laut KBV wird im Detail zur Abrechnung der PrEP der Abschnitt 1.7.8 mit neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Die GOP 01920 gilt für die Beratung, die GOP 01921 für die Einleitung der medikamentösen HIV-Prävention und die GOP 01922 für die Kontrolluntersuchungen.
Darüber hinaus werden in den Abschnitt 1.7.8 die im Rahmen einer PrEP erforderlichen Laborleistungen ergänzt (GOP 01930 bis 01936). Dazu gehören etwa die Untersuchung auf eine HI-Virus- oder ein HCV-Infektion. Eine Untersuchung auf die sexuell übertragbaren Erkrankungen Syphilis, Gonokokken- und Chlamydieninfektion kann bei entsprechendem Risikoverhalten veranlasst werden. Die Honorierung der GOP des Abschnitts 1.7.8 erfolgt zunächst für zwei Jahre extrabudgetär.
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Versicherte mit einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko ab dem vollendeten 16. Lebensjahr im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Anspruch auf die präventive Gabe eines für die PrEP zugelassenen Medikamentes haben. Ziel ist es, die Ansteckungsrate in Deutschland weiter zu senken.
KBV und GKV-Spitzenverband hatten dazu bereits am 24. Juli 2019 in der Anlage 33 des Bundesmantelvertrages-Ärzte festgelegt, wer zu den Risikogruppen gehört und damit Anspruch auf die PrEP hat. Außerdem wurden die Qualifikationsanforderungen an die Ärzte geregelt.
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