Ärzteschaft

Vergütung für HIV-Präexpositions­prophylaxe festgelegt

  • Freitag, 23. August 2019
Zur Prä-Expositions-Prophylaxe (PrEP) wird meist Emtricitabin in Kombination mit Tenofovir eingesetzt – zwei nukleosidische Reverse-Transkriptase-Inhibitoren. /dpa
Zur Prä-Expositions-Prophylaxe (PrEP) wird meist Emtricitabin in Kombination mit Tenofovir eingesetzt – zwei nukleosidische Reverse-Transkriptase-Inhibitoren. /dpa

Berlin – Ab dem 1. September müssen die Krankenkassen für bestimmte Risikogruppen die Kos­ten für eine medikamentöse Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zur Vorbeugung einer HIV-Infek­ti­on tra­gen. GKV-Spitzen­verband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben im Bewertungsausschuss jetzt die Details für die Vergütung geklärt, wie die KBV mitteilte. Demnach erhalten Ärzte im Einleitungsjahr der PrEP für Beratung, Einlei­tung und Kon­trolle bis zu 120 Euro.

Laut KBV wird im Detail zur Abrechnung der PrEP der Abschnitt 1.7.8 mit neuen Gebüh­ren­ordnungspositionen (GOP) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufge­nomm­en. Die GOP 01920 gilt für die Beratung, die GOP 01921 für die Einleitung der medikamentösen HIV-Prävention und die GOP 01922 für die Kontrolluntersuchungen.

Darüber hinaus werden in den Abschnitt 1.7.8 die im Rahmen einer PrEP erforderlichen Laborleistungen ergänzt (GOP 01930 bis 01936). Dazu gehören etwa die Untersuchung auf eine HI-Virus- oder ein HCV-Infektion. Eine Untersuchung auf die sexuell übertrag­ba­ren Erkrankungen Syphilis, Gonokokken- und Chlamydieninfektion kann bei entsprechen­dem Risikoverhalten veranlasst werden. Die Honorierung der GOP des Abschnitts 1.7.8 erfolgt zunächst für zwei Jahre extrabudgetär.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Versicherte mit einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko ab dem vollendeten 16. Lebens­jahr im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Anspruch auf die präventive Gabe ei­nes für die PrEP zugelassenen Medikamentes haben. Ziel ist es, die Ansteckungsrate in Deutschland weiter zu senken.

KBV und GKV-Spitzenverband hatten dazu bereits am 24. Juli 2019 in der Anlage 33 des Bundesmantelvertrages-Ärzte festgelegt, wer zu den Risikogruppen gehört und damit Anspruch auf die PrEP hat. Außerdem wurden die Qualifikationsanforderungen an die Ärzte geregelt.

may/EB

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