Kassen und Hersteller einigen sich über Cannabis-Präparat in der MS-Therapie
Berlin – Auf einen Erstattungsbetrag für das Arzneimittel Sativex® mit dem Wirkstoff Cannabis sativa haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und das pharmazeutische Unternehmen Almirall Hermal GmbH geeinigt.
Sativex® basiert auf zwei Cannabinoiden – Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Es ist zugelassen als Add-on-Therapie zur Symptomverbesserung bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose (MS), die nicht angemessen auf eine andere antispastische Arzneimitteltherapie angesprochen haben.
Grundlage der Verhandlungen zwischen den Kassen und dem Hersteller war ein Beschluss über die Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juni 2012, wo dem Medikament ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen attestiert wurde.
In den darauffolgenden Preisverhandlungen konnten sich der GKV-Spitzenverband und der Hersteller aber nicht einigen. Die Almirall Hermal GmbH rief daraufhin das Schiedsamt an, dass das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) für solche Fälle vorsieht. Den so zustande gekommenen Vertrag hatte Almirall zum Juni 2013 gekündigt, was eine zweite – jetzt erfolgreiche Verhandlungsrunde – notwendig machte. hil
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