Kassen und Hersteller vereinbaren ersten Erstattungsbetrag für Kinderarzneimittel
Berlin – Nach einer frühen Nutzenbewertung haben sich der GKV-Spitzenverband und die Pierre Fabre Dermo-Kosmetik GmbH auf einen Erstattungsbetrag für das Kinderarzneimittel Hemangiol®, Wirkstoff Propranolol, geeinigt.
Hemangiol ist das erste Kinderarzneimittel, welches das Verfahren nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz und die sich anschließende Preisverhandlung durchlaufen hat. Bei dem Arzneimittel handelt es sich um eine altersangepasste Darreichungsform des Betablockers Propranolol zur Behandlung von infantilen Hämangiomen, die einer systemischen Therapie bedürfen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für alle zugelassenen Patientenpopulationen einen Zusatznutzen festgestellt. Während es sich bei zwei von drei Patientengruppen auf Basis der vom Hersteller vorgelegten Studien um einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen handelt, konnte der G-BA für eine dritte Patientengruppe – bei der die Gefahr von bleibenden Narben oder Entstellungen besteht – einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen attestieren.
Der verhandelte Erstattungsbetrag tritt heute in Kraft. Beide Seiten bezeichneten den Ablauf der Gespräche und ihr Ergebnis als „konstruktiv und fair“. Die Verhandlungspartner vereinbarten auch eine Praxisbesonderheit für alle zugelassenen Anwendungsgebiete.
Infantile Hämangiome sind tumorartige Gefäßstrukturen in der Haut. In rund zehn bis zwölf Prozent der Fälle gehen die in der Regel ungefährlichen Gefäßwucherungen mit so gravierenden Beeinträchtigungen einher, dass eine Behandlung notwendig ist. Je nach Entstehungsort und Ausmaß kann es zu bleibenden Narben und Entstellungen oder schmerzhaften Ulzerationen kommen. Auch die Funktionsweise wichtiger Organe wie Auge, Nase oder Mund kann betroffen sein.
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