Kassen verdoppeln Festbeträge für Hörhilfen
Berlin – Die Versorgung für Schwerhörige wird sich zukünftig verbessern. Darauf hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hingewiesen. Demnach soll sich ab 1. November der Festbetrages für die Versorgung von schwerhörigen Versicherten nahezu verdoppeln. Gleichzeitig werden die Leistungsanforderungen an Hörgeräte deutlich erhöht.
„Eine umfangreiche Marktanalyse und intensive Gespräche mit den Herstellern und Betroffenenvertretern haben gezeigt, dass dieser Schritt für die angemessene Versorgung Schwerhöriger notwendig ist“, erklärte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Mit dem neuen Festbetrag werde die Versorgung der Betroffenen nun wesentlich verbessert.
Laut GKV-Spitzenverband gilt künftig für die Versorgung von schwerhörigen Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein Festbetrag von 784,94 Euro inkl. MwSt. Der derzeit noch geltende Festbetrag liegt bei 421,28 Euro inkl. MwSt. Der Aufwand für die Nachsorge ist anders als bisher nicht mehr im Festbetrag enthalten, sondern wird gesondert vergütet. Zu den Kriterien, die Hörgeräte demnächst erfüllen müssen, zählen unter anderem Digitaltechnik, Mehrkanaligkeit sowie Rückkoppelungs- und Störschallunterdrückung.
Der GKV-Spitzenverband rechnet damit, dass sich durch die Erhöhung des Festbetrages und der zusätzlichen Finanzierung der Nachsorge die jährlichen Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Hörhilfen auf knapp eine Milliarde Euro erhöhen.
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