Kassenärzte und Krankenhäuser fordern Nachbesserungen am zweiten Pandemiegesetz
Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordern Nachbesserungen und Präzisierungen am geplanten „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.
Der Entwurf des Gesetzes sieht unter anderem vor, dass COVID-19-Tests künftig auch auf Menschen ohne Symptome ausgeweitet werden. Die Tests sollen in allen Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden, auch solche, die künftig vom Gesundheitsamt angeordnet werden.
Die KBV weist daraufhin, dass eine rein zahlenmäßige Testausweitung kein Wert an sich sein sollte. „Die medizinische Einschätzung zur Notwendigkeit eines Tests kann und muss immer Voraussetzung jeder Maßnahme im Kampf gegen die Pandemie sein“, teilte die KBV mit.
Kritisch sieht die KBV auch die geplante Meldung von Genesenen. „Es gibt keine einheitlichen Kriterien für die Genesung – die Regelung erscheint unpraktikabel“, kritisieren die Kassenärzte. Zudem weist die KBV daraufhin, dass für die Versicherten keine Verpflichtung besteht, nach einer Genesung sich einem Arzt vorzustellen.
Die KBV kritisiert weiterhin, dass Ärzte in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung bislang nicht vor Honorareinbußen in Folge der COVID-19-Pandemie geschützt sind. „Ebenfalls für diese Ärzte sollten Ausgleichsmaßnahmen bei einem Honorarverlust vorgesehen werden“, fordert die KBV.
Bereits gestern hatte die Bundesärztekammer (BÄK) die vorgesehene Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes begrüßt. „Allerdings reichen diese bei weitem nicht aus, um die seit vielen Jahren bestehende chronische personelle Unterbesetzung in den Gesundheitsämtern zu beheben“, so die Einschätzung der BÄK.
Die DKG begrüßte die geplante Ausweitung der COVID-19-Tests. „Alle Patienten und alle Mitarbeiter müssten mindestens einmal pro Woche getestet werden können. Das führt bei mindestens 500.000 Personen pro Woche natürlich zu erheblichen Mehrkosten, die den Kliniken refinanziert werden müssen. Dies sollte mit dem Gesetz geregelt werden“, so die DKG.
Die Krankenhausgesellschaft fordert außerdem mehr Geld, weil „die Freihaltepauschale von 560 Euro für die große Zahl der nicht belegten Intensivbetten unzureichend ist“.
Die DKG gesteht zu, „dass derzeit nur circa 3.000 Intensivbetten für Coronapatienten gebraucht werden, konnte bei der Konzeption der Finanzierungsregelungen des Rettungsschirms nicht erwartet werden“. Nun müsse die Freihaltepauschale für die Intensivbetten aber deutlich erhöht werden, so die Forderung.
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