Politik

Coronakrise: Beirat soll finanzielle Auswirkungen auf Krankenhäuser untersuchen

  • Mittwoch, 22. April 2020
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Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat gestern einen Fachbeirat einge­richtet, der die finanziellen Folgen der Coronakrise auf die Krankenhäuser untersuchen soll. Im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz hatte der Gesetzgeber Ende März zahl­reiche Maßnahmen verabschiedet, die verhindern sollen, dass Krankenhäuser durch die Krise in ein Defizit geraten.

„Das Bundesministerium für Gesundheit überprüft zum 30. Juni 2020 die Auswirkungen der Reglungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser“, heißt es in dem Gesetz. „Es setzt hierfür einen Beirat von Vertreterinnen und Vertretern aus Fachkreisen ein, die insoweit über besondere Erfahrung verfügen.“

Vonseiten der Krankenhäuser sind in dem Beirat die Vorsitzende der Geschäftsführung der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, Andrea Grebe, vertreten, sowie der Geschäfts­füh­rer der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH und 1. Vize­präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Ingo Morell, der Vorstands­vor­sitzende der Sana Kliniken GmbH und 2. Vizepräsident der DKG, Thomas Lemke, und der Medizinische Vorstand des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus in Dresden, Michael Albrecht.

Experten von Krankenhäusern, Krankenkassen und der Wissenschaft

Vonseiten der Krankenkassen ist Stefanie Stoff-Ahnis vertreten, Mitglied des Vorstands des GKV-Spitzenverbands, sowie Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, Matthias Mohrmann, Mitglied im Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg, und Annabritta Biederbick, Hauptabteilungsleiterin beim Debeka Krankenversicherungsverein.

Vonseiten der Wissenschaft sind der Leiter des Kompetenzbereichs „Gesundheit“ im RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Boris Augurzky vertreten, sowie der Leiter des Fachgebiets Management im Gesundheitswesen an der Technischen Universität Berlin, Reinhard Busse.

Im vor kurzem veröffentlichten Entwurf des zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölke­rung sollen die Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, dem Institut für das Entgeltsys­tem im Krankenhaus bis zum 15. Juni die für die Prüfung der Maßnahmen erforderlichen Daten zu übermitteln. Kommen die Krankenhäuser dem nicht nach, sollen sie eine Strafe von mindestens 20.000 Euro je Standort bezahlen.

„Unsere Krankenhäuser haben sich vorbildlich auf die Corona-Epidemie vorbereitet. Und wir haben schnell reagiert, um sie in dieser Ausnahmesituation finanziell zu unterstüt­zen“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angesichts der Einrichtung des Fachbeirats. Der Beirat solle nun überprüfen, wie die getroffenen Maßnahmen wirken.

fos

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