Kaum Verbesserungen in neuem Gesetzentwurf zur Hebammenförderung

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) startet einen neuen Anlauf für ein Förderprogramm für Hebammenstellen. Das geht aus einem Referentenentwurf für das Versorgungsverbesserungsgesetz hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Schon im Juli hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Förderprogramm als fachfremden Änderungsantrag zur Lesung ins Parlament schicken wollen. Nach reichlich Kritik wurde der Entwurf stillschweigend wieder zurückgezogen. Doch trotz zahlreicher Verbesserungsvorschläge von Fachverbänden ist die neue Version nahezu unverändert.
Wie schon in dem ursprünglichen Papier sollen ab 2021 im Rahmen eines auf drei Jahre ausgelegten Förderprogramms neue Stellen für Hebammen geschaffen werden. Hintergrund ist ein vom BMG in Auftrag gegebenes Gutachten, das bereits im September 2019 deutliche Engpässe bei der Hebammenversorgung vor allem in städtischen Ballungsräumen attestierte.
Demnach betreut ein Viertel der Hebammen in regulären Schichten bis zu vier Frauen gleichzeitig im Kreißsaal. Bei knapp 30 Prozent der Schichten müsse ein Drittel der Hebammen laut Bericht sogar vier oder mehr Frauen zeitgleich bei der Geburt betreuen. Angestrebt wird vom BMG laut Entwurf ein Betreuungsschlüssel von 1:2 oder optimalerweise sogar 1:1.
Förderfähigkeit an Anzahl der Geburten gebunden
Dafür sieht der Gesetzentwurf die Förderung von 0,5 Vollzeitstellen je 500 Geburten vor. Die zusätzlichen Gelder können demnach für Neueinstellungen oder zur Aufstockung von vorhandenen Teilzeitstellen eingesetzt werden. Neu ist dabei, dass die Förderfähigkeit an die durchschnittliche Anzahl von Geburten in den Jahren 2017 bis 2019 geknüpft ist. Zuvor war der zeitliche Rahmen für die 500 Geburten nicht definiert worden.
Zusätzlich sollen Stellen für assistierendes, medizinisches Fachpersonal gefördert werden. Hier soll die Zahl der Neueinstellungen, wie schon im Vorgängerpapier, auf zehn Prozent der in Vollzeit umgerechneten zum 1. Januar 2020 vorhandenen Hebammenstellen gedeckelt werden. So solle sichergestellt werden, dass das Assistenzpersonal ausschließlich der Geburtshilfe zugutekomme.
Laut Entwurf sollen die Mittel nicht zur Finanzierung des bestehenden Personalbestands eingesetzt werden. Neu ist zudem die Formulierung, dass „nur die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütung“ förderungsfähig sein soll.
Den Grundproblemen, die Kritiker schon am ersten Entwurf des Förderprogramms bemängelten, wird auch die Neufassung nicht gerecht. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) merkte etwa an, dass der bestehende Hebammenmangel nicht auf einen Mangel an freien Stellen zurückzuführen sei. Das zeigt auch der Bericht, auf den das Gesetz eigentlich reagieren soll.
Demnach haben mehr als die Hälfte der Kliniken Probleme, freie Hebammenstellen zu besetzen. Grund seien vor allem auf die teils prekären Arbeitsbedingungen und eine, in den Augen der Betroffenen, nicht angemessene Bezahlung. Diese Umstände geben zahlreiche Hebammen im Rahmen des Berichtes auch als Grund dafür an, in Teilzeit zu arbeiten oder über die Aufgabe des Hebammenberufes nachzudenken.
Es bleibt fraglich, ob die in dem Entwurf vorgesehenen zusätzlichen 600 Stellen dieses Problem beheben können. Der Deutsche Hebammenverband bemängelte bereits am ersten Entwurf, dass selbst, wenn diese neuen Stellen besetzt würden, dadurch keine wesentliche Änderung am derzeitigen Betreuungsschlüssel zu erwarten sei. Laut Bericht wären dazu pro 500 Geburten 0,9 Stellen pro Schicht mehr nötig.
Als positiv werteten Fach- und Interessenverbände die vorgesehene Förderung von Assistenzstellen. Fremdaufgaben gehören dem Bericht zufolge ebenfalls zu den größten Belastungen im Alltag der Hebammen.
So müssten diese in einigen Kliniken sogar die Kreißsäle nach Entbindungen reinigen, weil nicht überall ein 24-Stunden-Putzdient zur Verfügung stehe. Die Anregung der DGGG, für derartige Aufgaben auch die Neueinstellung von nicht medizinischem Personal auf Geburtstationen zu fördern, nimmt der neue Entwurf hingegen nicht auf.
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