Politik

Hebammenförder­richtlinie in Brandenburg auf dem Weg

  • Freitag, 14. August 2020
Immer mehr Kliniken in Baden-Württemberg haben Probleme, offene Stellen für Hebammen und Fachärzte zu besetzen. /RioPatuca Images, stock.adobe.com
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Potsdam – Das Gesundheitsministerium in Brandenburg will die Attraktivität des He­bammen­berufs erhöhen und so landesweit eine flächendeckende Versorgung mit He­bammenhilfe sicherstellen.

Die Grundlage dafür bildet eine Hebammenförderrichtlinie, die das Land jetzt auf den Weg gebracht hat. Sie bietet Brandenburgs Hebammen finanzielle Unterstützung für die Ausbildungsbegleitung, Praxisgründung und Fortbildungen.

„Jeden Tag übernehmen Hebammen die äußerst verantwortungsvolle Aufgabe, Frauen und ihre Kinder in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett zu begleiten“, sagte Landesgesundheitsministerin Ursula Nonnemacher in Potsdam. Die Förderrichtlinie trage dazu bei, die Versorgungslage im Land quantitativ und qualitativ zu verbessern.

Insgesamt stellt die Förderrichtlinie in diesem Jahr rund 395.000 Euro zur Verfügung. So können ermächtigte Hebammen im Rahmen der Externatsförderung beispielsweise eine pauschale Aufwandsentschädigung für außerstationäre Praxiseinsätze beantragen (20 Euro pro Tag).

Bei der Gründung oder Erweiterung von Hebammenpraxen sowie der Aufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit schießt das Land pauschal 7.500 Euro, bei der Grün­dung oder Erweiterung hebammengeführter Geburtshäuser bis zu 15.000 Euro zu.

Zudem können berufsbezogene Fortbildungen von in Brandenburg tätigen Hebammen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Antrag bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Antragsteller pro Jahr.

Jährlich werden in Brandenburg circa 20.000 Kinder lebend geboren, grundsätzlich ist bei jeder Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen. „Frauen sollen möglichst überall in Branden-burg ihre Kinder selbstbestimmt auf die Welt bringen können, egal ob sie sich für eine Klinik, ein Geburtshaus oder eine Hausgeburt entscheiden“, unterstrich Nonnenmacher.

Aktuell fehle es jedoch in einigen Regionen des Landes an Hebammen. Deshalb würden von der neuen Richtlinie sowohl die Brandenburger Hebammen als auch die von ihnen betreuten Schwangeren, Neugeborenen und jungen Familien profitieren.

hil/sb

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