Ärzteschaft

KBV beklagt Unsicherheiten bei TI-Datenschutz­verantwortung

  • Dienstag, 26. April 2022
/adiruch na chiangmai, stockadobecom
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Berlin – Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der datenschutz­recht­­lichen Verantwortlichkeit für Komponenten der Telematikinfra­struktur (TI) fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

In einem dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden Schreiben von KBV-Vorstand Thomas Kriedel an die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die KBV-Vertreterversammlung heißt es, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) habe gegenüber dem Bundesgesund­heitsministerium (BMG) zum Ausdruck gebracht, dass Vertragsärzte datenschutzrechtlich für die Datenverarbeitung in den TI-Konnektoren seien.

Da der BfDI, Ulrich Kelber, damit der bisher auch vom BMG vertrete­nen Rechtsauffassung widerspreche, habe man das BMG dahingehend kontaktiert, für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen. Es sei „nicht hinnehmbar“, dass durch die Auffassung des BfDI entstehende Unsicherheiten zulasten der Ärzte und Psychotherapeuten aufgelöst werden.

Die KBV weist darauf hin, dass aus ihrer Sicht gegenwärtig kein akuter Handlungsbedarf für Ärzte besteht, da aktuell keine Sicherheitslücken bekannt sind, die nicht schon gelöst wären.

In dem Schreiben an das BMG mahnt die KBV dringenden Handlungs­bedarf bei der normativen Konkretisierung und Neugestaltung der Verantwortlichkeiten bei der Nutzung von TI-Komponenten an. Auf Basis der bestehenden Regelungen entstünden in der Versorgung „große Rechtsunsicherheiten“.

Diese Unsicherheiten würden der Einführung und Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen entgegenstehen und diese nachhaltig hemmen – deshalb plädiere man für eine kurzfristige gesetzliche Klarstellung.

EB

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