KBV betont Prinzip „ambulant vor stationär“
Berlin – In der ambulanten Versorgung gibt es über eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte pro Jahr. Im Jahr 2014 hat es dort 552,7 Millionen Behandlungsfälle gegeben, die rund 33,4 Milliarden Euro gekostet haben. Das rechnet die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf der Basis von Zahlen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung und des statistischen Bundesamtes für das Jahr 2014 vor.
Auf die Kliniken entfällt laut der KBV ein Kostenanteil von 67,9 Milliarden Euro bei 19,1 Millionen Behandlungsfällen. Um das Gesundheitswesen fit für die Zukunft zu machen, brauche es eine gute Zusammenarbeit von Niedergelassenen und Krankenhäusern, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen. Er kritisierte, der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gelte zwar eindeutig für die Versorgung der Patienten, spiegle sich aber nicht in der Unterstützung durch die Politik wider.
Dem widerspricht die Deutsche Krankenhausgesellschaft: „Die Politik hat nicht zu Gunsten der Krankenhäuser, sondern für die Patienten gehandelt, die in Krankenhäusern Zugang zu Notfallbehandlungen sowie spezialisierten interdisziplinären ambulanten Leistungen erhalten, die der niedergelassene Bereich nicht beziehungsweise nicht flächendeckend gewährleistet“, sagte dessen Präsident Thomas Reumann.
Auch der Marburger Bund kritisierte die KBV-Aufstellung: „Ein Behandlungsfall im Krankenhaus, der in der Regel mit einer Operation oder einer anderen komplexen Prozedur einhergeht, ist etwas anderes, als ein Arzt-Patienten-Kontakt in der vertragsärztlichen Versorgung“, hieß es aus der Ärztegewerkschaft.
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