G-BA informiert über ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Berlin – Der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat eine grundlegende Information zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) erstellt. Sie richtet sich an Patienten, bietet aber auch Ärzten einen raschen Überblick. Das Servicedokument stellt die Grundzüge der medizinischen Versorgung innerhalb der ASV dar. Die Autoren erläutern unter anderem, wie Patienten Zugang zu diesem Versorgungsangebot erhalten, welche Leistungen das Angebot umfasst und wie das Behandlungsteam zusammengesetzt ist.
„Für Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen stellt diese Patienteninformation eine direkte und gute Möglichkeit dar, auf die ASV aufmerksam zu machen“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses ASV im G-BA.
Gesetzliche Grundlage der ASV ist das GKV-Versorgungsstrukturgesetz aus dem Jahr 2012. Im März 2013 hatte der G-BA die sogenannte ASV-Richtlinie beschlossen. Sie regelt die generellen Anforderungen an die Leistungserbringer für die Teilnahme an der ASV sowie den Zugang der Patienten zu diesem Versorgungsbereich.
Bisher hat der G-BA die Details der ASV für Patienten mit Tuberkulose, Mykobakteriose, Marfan-Syndrom, gastrointestinalen, gynäkologischen Tumoren sowie Tumoren der Bauchhöhle festgelegt.
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