Ärzteschaft

KBV-Daten: Medizinische Versorgungszentren weiter attraktiv

  • Dienstag, 5. November 2024
/MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Berlin – Die Anzahl von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) stieg 2023 im Vergleich zum Vorjahr um etwa sieben Prozent (von 4.574 auf 4.897). Dies geht aus aktuellen Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor.

Betrachtet man die jeweilige MVZ-Trägerschaft, weisen die Steigerungszahlen deutliche Unterschiede auf. In dem Vergleichszeitraum legten ärztliche Träger um 6,9 Prozent zu, Krankenhausträger um 10,4 Prozent und sonstige Träger um 4,4 Prozent.

Damit befanden sich Ende 2023 mit 2.336 MVZ mehr in Krankenhausträgerschaft als in vertragsärztlicher oder -psychotherapeutischer Trägerschaft (2.294). In den Jahren zuvor waren Vertragsärzte häufiger als Krankenhäuser als Träger aufgetreten.

Ein weiterer zu beobachtender Trend: Während die Anzahl der angestellten Ärzte und Psychotherapeuten in den MVZ stetig ansteigt, bleibt die Zahl der in den MVZ tätigen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten relativ konstant.

Eine auf Anfrage des Bundesverbands MVZ (BMVZ) von der KBV erstellte Auswertung ergab zudem, dass zum Jahres­ende 2023 von 104.000 vertragsärztlichen Haupt­betriebsstätten 4.791 (etwa 4,6 Prozent) mit fünf und mehr Ärzten tätig waren.

Weniger als die Hälfte dieser Großpraxen agierte als MVZ – 51 Prozent waren als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (üBAG) oder Einzelpraxis organisiert. Im Zusammenhang mit diesen Zahlen appellierte der BMVZ in Richtung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), das Arztregister um Strukturdaten zu erweitern.

Seit Monaten lasse die geplante Aktualisierung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) auf sich warten, obwohl in dem Ver­ordnungs­ent­wurf neben dem Ziel, Strukturtransparenz zu schaffen, auch zahlreiche wei­tere und wichtige Maßnah­men, das KV-System zu ent­las­ten, enthalten seien. Warum die Verordnung nicht weiter bearbeitet und be­schlossen wird, er­schließe sich nicht.

„Wir fordern daher das BMG auf, dieses im Wesentlichen fertige, weitgehend kostenneutrale und von allen Seiten begrüßte Projekt mit Priorität weiterzuverfolgen und zeit­nah in Kraft zu setzen“, so der Verband.

Politische Entscheidungen sollten auf gesichertem Wissen basieren, betonte diesbezüglich Peter Velling, Vor­standsvorsitzender des BMVZ. Derzeit werde jedoch der im ambulanten Registerwesen vorhandene Struktur­datenschatz nicht ansatzweise genutzt.

Die Geschäftsführerin des Verbandes, Susanne Müller, verwies darauf, dass als positiver Nebeneffekt von mehr Strukturtransparenz auch alle Verflechtungen von MVZ-Ketten detailreich und jeder­zeit aktuell über­regional sichtbar gemacht werden könnten. „Denn Marktverflechtungen von Private-Equity-Ak­teu­­ren werden bereits auf der ersten Gesellschafterebene, die beim Zulassungsantrag erfasst wird, sicht­bar.“

aha

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