KBV fordert Investitionen des Bundes in die ambulante Medizin
Berlin – Der Bund sollte die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), Krankenkassen und Kommunen bei ihrer Förderung der ambulanten Versorgung unterstützen. Das fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Der drohende Ärztemangel ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft“, begründete deren Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen den Vorstoß.
In den nächsten Jahren werden tausende Mediziner altersbedingt aus der Versorgung der Patienten ausscheiden. „Die KVen unternehmen sehr viel, um junge Ärzte als Nachfolger zu gewinnen“, betonte KBV-Vorstand Regina Feldmann. Trotzdem sei es gerade in ländlichen Regionen sehr schwierig, frei werdende Praxissitze in der haus- und fachärztlichen Versorgung wiederzubesetzen.
Die KBV verweist in diesem Zusammenhang auf das sogenannte Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, das Mitte dieses Jahres in Kraft getreten ist. Danach soll ein Förderungsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden Euro finanzschwache Gemeinden unterstützen, damit sich Strukturunterschiede zwischen Regionen nicht verfestigen.
Allerdings sind ambulante Versorgungsstrukturen durch diesen Fonds derzeit nicht förderfähig. Nur die Krankenhäuser profitieren davon. „Öffentliche Mittel sollten nicht ausschließlich in Krankenhäuser investiert werden“, forderte Gassen. Dann würden sich noch weniger Ärzte für eine Niederlassung entscheiden.
Die KBV schlägt daher vor, dass der Bund die Strukturfonds der KVen nach festgelegten Kriterien unterstützt. Diese Fonds haben die KVen 2012 in Folge des sogenannten Versorgungsstrukturgesetzes aufgelegt. In einen solchen Fonds kann die KV bis zu 0,1 Prozent der morbiditätsbedingen Gesamtvergütung einzahlen. In diesem Fall müssen die Krankenkassen zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds entrichten.
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