Bislang 2,6 Millionen Euro für die Niederlassungsförderung in Bayern
München – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns hat zusammen mit den Krankenkassen seit 2014 rund 2,6 Millionen Euro aufgewendet, um Niederlassungen in unterversorgten oder drohend unterversorgten Regionen zu fördern. Laut der KV haben die Maßnahmen positive Entwicklungen angestoßen: Im Planungsbereich Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim ist für die Fachgruppe der Hautärzte aus einer Unterversorgung nur noch eine drohende Unterversorgung geworden. Bei den Hausärzten in den Planungsbereichen Schweinfurt Nord, Spessart und Selb sowie bei den Augenärzten im Landkreis Kitzingen konnte eine drohende Unterversorgung abgewendet werden.
Neu festgestellt hat der sogenannte Landesausschuss hingegen eine drohende Unterversorgung bei den Hausärzten in den Planungsbereichen Eggenfelden-Nord und Lohr am Main sowie bei den HNO-Ärzten im Landkreis Lichtenfels und bei den Kinder- und Jugendpsychiatern in der Raumordnungsregion Oberfranken-Ost.
Sofern das Bayerische Gesundheitsministerium diese Feststellung nicht beanstandet, will die KV in diesen Planungsbereichen finanzielle Fördermaßnahmen ausschreiben, um Ärzte hier für die ambulante Versorgung zu gewinnen. Die Fördermaßnahmen in Bayern konzentrieren sich im Augenblick auf sechs Handlungsfelder – jeweils in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Bereichen:
Zuschuss für eine Niederlassung
Zuschuss für die Errichtung einer Zweigpraxis
Zuschuss für die Beschäftigung eines angestellten Arztes/Psychotherapeuten
Zuschuss für die Beschäftigung einer hausärztlichen Versorgungsassistentin / Präventionsassistentin in der Kinder- und Jugendmedizin
Zuschuss für die Fortführung einer Praxis über das 63. Lebensjahr hinaus
Zuschuss für die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten/Psychotherapeuten in Ausbildung.
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