Ärzteschaft

KBV fordert mehr Schutz für sensible Patientendaten auch bei Abwehr von Cyberangriffen

  • Freitag, 26. Juni 2026
/janews094, stock.adobe.com
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt, neue Daten-Zugriffsrechte von Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Cyberangriffen könnten den Schutz von sensiblen Patientendaten gefährden und die ärztliche Schweigepflicht aushebeln.

„Die verdeckten Abwehrmaßnahmen können auch Gesundheitsdaten von Versicherten betreffen, die von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten verarbeitet werden“, warnt die KBV in einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit“.

Mit dem Gesetz ist geplant, die Befugnisse von Bundespolizei und Bundeskriminalamt auszuweiten. Ziel ist es, einen Cyberangriff schneller zu erkennen, zu bewerten und abzuwehren. Die Behörden sollen dazu Datenverkehr umleiten und Daten aus kompromittierten IT-Systemen auslesen, löschen oder verändern dürfen.

Nach Einschätzung der KBV könnten Praxen relativ häufig von solchen Abwehrmaßnahmen betroffen sein. Denn Praxisverwaltungssysteme und die Telematikinfrastruktur seien regelmäßig Ziel von Schadsoftware, insbesondere Ransomware.

Werde ein infiziertes Praxisverwaltungssystem zum Gegenstand einer solchen Cybersicherheits-Maßnahme, könne faktisch der gesamte geschützte Datenbestand einer Praxis erfasst werden, auch ohne Wissen des Betroffenen, heißt es in der Stellungnahme der KBV.

Die KBV schlägt vor, den Schutz der Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern nach Paragraf 62 des Bundeskriminalamtgesetzes auf die geplanten neuen Maßnahmen auszudehnen und im Bundespolizeigesetz eine vergleichbare Vorschrift zu schaffen.

„Dies würde dafür sorgen, dass die vertrauliche Kommunikation zwischen Ärzten, Psychotherapeuten und ihren Patienten auch bei Maßnahmen zur Cyberabwehr besonders geschützt bleibt“, argumentiert die KBV.

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