KBV fordert Wochenendzuschlag für Coronaimpfungen

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist daraufhin, dass die Organisation der SARS-CoV-2-Impfungen die Praxen vor große Herausforderungen stellt. Die Organisation regt daher einen Samstagszuschlag für die Impfungen in den sprechstundenfreien Zeiten an.
Viele Praxen hätten sich dazu entschlossen, die Impfungen außerhalb der Praxisöffnungszeiten durchzuführen, um die Untersuchungen und Behandlungen ihrer Patienten nicht zu gefährden, so die KBV. Durch diese Trennung schützten die Ärzte die Patienten auch vor Infektionen, heißt es in einer Stellungnahme der Körperschaft.
Durch einen Samstagszuschlag könnten aus Sicht der KBV die besonderen Aufwände bei Wochenendimpfungen abgebildet werden, die mit der in der aktuellen Impfverordnung vorgesehenen ärztlichen Vergütung der Impfungen in Höhe von 20 Euro je Impfung bei weitem nicht honoriert seien, hieß es aus der KBV. In diesem Zusammenhang hatte die KBV bereits einen Zuschlag von zwölf Euro je Impfung am Samstag vorgeschlagen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat gestern einen Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirusimpfverordnung vorgelegt. Er sieht einen solchen Wochenendzuschlag nicht vor.
Laut dem Entwurf soll die Vergütung für die Abgabe von COVID-19-Impfstoffen für Apotheken um rund 15 Prozent angehoben werden – von 6,58 Euro auf 7,58 Euro pro Vial – und die Berichtspflichten des pharmazeutischen Großhandels und der Apothekerschaft sollen gestrichen werden.
„Die Vergütung ist auch mit der Anhebung um einen Euro für die Apotheken noch nicht kostendeckend. Aber zumindest erkennt der Entwurf an, dass die derzeitige Vergütung unzureichend ist“, kommentierte die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening den Entwurf. Die Änderungen sollen am 12. Juli in Kraft treten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: