Ärzteschaft

Vergütung für Zertifikate von COVID-19-Genesenen festgelegt

  • Donnerstag, 1. Juli 2021
/picture alliance, Marijan Murat
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Berlin – Ab heute gilt die neugefasste Coronavirustestverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Neben neuen Regelungen für Schnelltests legt sie auch die Vergütung für Ärzte zum Ausstellen von Zerti­fikaten für COVID-19-Genesene fest. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

Die Vergütung des Genesenenzertifikats entspricht jener für das Impfzertifikat. Ärzte erhalten dafür zwei Euro je Zertifikat, wenn sie es direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellen.

Nutzen Praxen die aufwendigere Webanwendung des Robert-Koch-Instituts, zahlt der Bund sechs Euro je Zertifikat. Die KBV wies daraufhin, dass ein entsprechendes Softwareupdate für das PVS – so es nicht schon verfügbar ist – bis zum 12. Juli bereitstehen soll.

Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Praxen nutzen dazu spezielle soge­nannte Pseudogebührenordnungspositionen. Voraussetzung für das Ausstellen eines Genesenenzertifi­kats ist ein positives PCR-Test-Ergebnis, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist.

Mit der neuen Testverordnung (TestV) sinkt überdies die Vergütung der Testung: Ärzte sowie Apotheken, Testzentren und weitere Einrichtungen erhalten dafür nur noch acht Euro. Die Sachkosten werden mit einer Pauschale von 3,50 Euro erstattet.

hil

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