KBV für zeitnahe Eckpunkte zum digitalen Coronaimpfnachweis

Berlin – Für eine zeitnahe Schaffung der normativen Voraussetzungen zur Umsetzung des europäischen digitalen Coronaimpfnachweises plädiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). In einem dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden Schreiben der KBV an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heißt es, in der Coronaimpfverordnung sollten bestimmte Eckpunkte abgebildet werden.
Man habe gemeinsam mit den Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) beraten, wie die Umsetzung des Impfnachweises in den Arztpraxen gelingen kann, erläuterte Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstandes der KBV, in dem Schreiben. Erforderlich sei insbesondere, dass die Praxisverwaltungssysteme (PVS) eine automatisierte Befüllung ermöglichen.
In der Impfverordnung solle deshalb festgehalten werden, dass die PVS-Hersteller bis zum 1. Juni 2021 mit ihren jeweiligen Softwarelösungen eine solche automatische Befüllung sicherstellen. Diese Anpassung müsse für die Arztpraxen kostenneutral erfolgen – wobei die PVS-Hersteller trotzdem einen Anspruch auf einen Ausgleich der ihnen entstehenden Kosten haben sollen.
Die Vertragsärzte könnten dann die digitalen Impfnachweise der von ihnen gegen COVID-19 geimpften Patienten ab dem Zeitpunkt befüllen, wenn die von ihnen jeweils eingesetzten Praxisverwaltungssysteme die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Kriedel verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Patienten, welche nicht in den Praxen geimpft werden, dort auch keine Befüllung ihres digitalen Impfnachweises durchführen lassen können sollten.
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