KBV-Immobilienaffäre: Absehbares Plus aus Verkaufserlösen

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die notwendigen Maßnahmen zur Auflösung der unter breiter Kritik stehenden Immobiliengesellschaft APO-KG, wie mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vereinbart, fristgerecht in die Wege geleitet. Damit sei „ein Meilenstein“ des mit dem BMG abgesprochenen Konzeptes erfolgreich umgesetzt, erklärte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen gestern in einem Pressehintergrundgespräch.
Anders als von verschiedener Seite befürchtet werde der ursprünglich auf über 55 Millionen Euro geschätzte Schaden mit einem inzwischen absehbaren Ertrag „in hoher ein bis niedriger zweistelliger Millionenhöhe für die KBV“ umgesetzt. Ausschlaggebend hierfür seien das konsequent umgesetzte, mit dem BMG vereinbarte Konzept zur Regulierung der komplexen Problemstellungen und der Umstand seit Jahren gestiegener Immobilienpreise in Berlin.
Aktuell sei der Verkauf des Grundstücksprojektes 4a in der Berliner Wegelystraße, das derzeit an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vermietet ist, erfolgreich abgeschlossen. Das ebenfalls für den Verkauf vorgesehene Baugrundstück 6 werde in den kommenden Wochen in einem jetzt anstehenden Verfahren angeboten.
Wie der mit der Umsetzung betraute Rechtsanwalt André Große Vorholt erläuterte, sei der derzeitige und absehbare Stand der genommenen Schritte seitens des BMG genehmigt und für gut geheißen. Die beabsichtigte Restrukturierung der APO-KG sei nach der am 30. Januar erfolgten Übernahme der Minderheitsbeteiligung der APO-Bank inzwischen „unter Dach und Fach“.
Die ursprünglich aus steuerrechtlichen Gründen auf fünf Jahre angesetzte notwendige Erhaltungsdauer der APO-KG sei inzwischen mit dem Finanzamt Berlin als obsolet geklärt. Somit könne die Auflösung ohne weitere steuerliche Pflichten voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Die in der Ära von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt 2004 aufgrund des von ihr nicht genehmigten Ankaufs von Bürofläche durch die KBV gegründete Immobiliengesellschaft APO-KG war in den Folgejahren in eine finanzielle Schieflage geraten und durch die KBV gegenfinanziert worden.
2010 hatte die KBV die Immobiliengesellschaft bis auf Minderheitenbeteiligungen trotz damals vorhandenem Defizits von mehreren Millionen Euro fast vollständig übernommen. Zusammen mit anderen Unregelmäßigkeiten hatten die Entwicklungen in den vergangenen Jahren zu massiver Kritik am Geschäftsbaren der damaligen KBV-Verantwortlichen und daraus resultierenden Forderungen der Rechtsaufsicht geführt.
Die „Sorge um die gigantischen Verluste“ sei für die KBV jetzt abgewendet, erklärte Gassen. Nicht abgeschlossen seien hingegen die laufenden Gerichtsverfahren gegen ehemalige Mitarbeiter um die Rechtmäßigkeit von damals gezahlten Zuwendungen.
Unabhängig von den noch offenen Rechtsstreitigkeiten setze die KBV gemeinsam mit der seit Ende Dezember in dieser Sache nur noch allein vertretungsbeauftragten Kanzlei Luther auf eine weitgehende Aufklärung aller zurückliegenden Vorwürfe. Insgesamt seien, so erklärte die KBV im Gespräch auf Anfrage, in den vergangenen fünf Jahren für die rechtlichen Auseinandersetzungen und notwendigen Gutachten – ohne Berücksichtigung von Luther – Aufwendungen „in mittlerer siebenstelliger Euro-Höhe“ angefallen – eine Summe, die allerdings durch die jetzt abzusehenden Umsätze aus den Verkäufen überdeutlich überkompensiert wird.
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