Ärzteschaft

KBV informiert über die neuen Praxisassistenten und den PFG-Zuschlag

  • Freitag, 21. November 2014

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert mit zwei Informations­blättern die Ärzte kompakt über die Förderung nichtärztlicher Praxisassistenten in Hausarztpraxen sowie zum PFG-Zuschlag für Fachärzte ab Januar 2015.

Für die Förderung der nichtärztlichen Praxisassistenten sind unter anderem die neuen Gebührenordnungspositionen, die Ärzte abrechnen können, aufgeführt. Zudem hat die KBV die Anforderungen an die nichtärztlichen Praxisassistenten und die Praxen zusammengestellt.

Übersicht zum neuen PFG-Zuschlag
Alles zum neuen Zuschlag zur Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) stellt die Praxisinformation für Fachärzte dar. In einer Tabelle ist für jede Fachgruppe aufgelistet, mit wie vielen Punkten die PFG und der PFG-Zuschlag ab 1. Januar 2015 bewertet sind.

Ärzte erfahren darüber hinaus, was sich ab 2015 beim Honorar ändert. So wird der Orientierungswert für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um 1,4 Prozent auf 10,2718 Cent steigen.

Die finanzielle Förderung nichtärztlicher Praxisassistenten sowie der PFG-Zuschlag sind Ergebnisse der diesjährigen Honorarverhandlungen für das Jahr 2015. Auf die Details hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband vor zwei Wochen geeinigt. So kann eine Hausarzt-Praxis bis zu 1.320 Euro im Quartal für die Beschäftigung eines nichtärztlichen Praxisassistenten erhalten.

EB/mis

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