KBV verteidigt die Förderung nichtärztlicher Praxisassistenten

Berlin – Als „große Neuerung“ hat Regina Feldmann aus dem Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die bundesweite Förderung nichtärztlicher Praxisassistenten bezeichnet. Damit sei der Einsatz von Praxisassistenten zur Unterstützung von Hausärzten flächendeckend möglich, sagte Feldmann in einem Interview mit KV-on, dem Videokanal der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Feldmann verteidigte damit das von der KBV mit den Kassen abgestimmte Konzept zur Förderung der nichtärztlichen Praxisassistenten gegen Kritik des Deutschen Hausärzteverbandes. Unzufrieden hatte sich auch der Vorstand der KV Niedersachsen geäußert, unter anderem, weil nach dem derzeitigen Beschluss pro Praxis nur eine Praxisassistentin förderberechtigt sei, unabhängig davon, wie viele Assistentinnen und Ärzte in der Praxis arbeiteten.
Bislang konnten vor allem Hausärzte in unterversorgten Regionen, Praxisassistentinnen beschäftigen und deren Leistungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Ab Anfang 2015 sei dies nun landesweit möglich, betonte Feldmann. Alle Hausbesuche würden extrabudgetär und damit stets zum vereinbarten Preis bezahlt. Außerdem gebe es eine feste Pauschale zur Finanzierung der neuen Praxisstrukturen. Feldmann verspricht sich von dem neuen Angebot eine stärkere Entlastung der Hausärzte. Dies sei vor dem Hintergrund des zunehmenden Ärztemangels dringend nötig, so der KBV-Vorstand.
Sie betonte, die Vereinbarung sei der Einstieg in eine neue Systematik und Strukturförderung. Nach ersten Erfahrungen im Alltag werde es noch Veränderungen geben. „Da ist nichts in Stein gemeißelt“, betonte sie. Es sei aber zu begrüßen, dass dieses Projekt nun begonnen habe.
Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Gesundheitsberufe, die als Praxisassistentinnen arbeiten wollen, benötigen eine entsprechende Fortbildung. Dafür haben die Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutsche Hausärzteverband entsprechende Fortbildungscurricula entwickelt.
Feldmann betonte, dass auch Praxismitarbeiter, die nach dem Curriculum des Instituts für hausärztliche Fortbildung zugelassen seien – die sogenannten VERAH – an der neuen Regelung teilnehmen könnten. Das Institut des Deutschen Hausärzteverbandes und die BÄK hätten vereinbart, die jeweiligen Qualifikationen gegenseitig anzuerkennen. Dazu müsse die „VERAH“ allerdings noch fehlende 20 Ausbildungsstunden nachholen und 20 Hausbesuche nachweisen.
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