Ärzteschaft

KBV kritisiert Entwurf des GKV-Versorgungs­stärkungsgesetzes scharf

  • Montag, 10. November 2014

Berlin – Scharfe Kritik am Referentenentwurf des sogenannten GKV-Versorgungs­stärkungsgesetzes hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geübt. „Die Botschaften, die der Koalitionsvertrag und erst Recht der Referentenentwurf vermitteln, sind zum großen Teil nicht geeignet, den Anforderungen an die Sicherstellung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung heute und in der Zukunft zu entsprechen“, heißt es in einer ausführlichen Stellungnahme der KBV. Viele der neuen Regelungen richteten sich gegen die freiberufliche ärztliche Tätigkeit und machten die Niederlassung unattraktiver. Konkret nennt die KBV in ihrer Stellungnahme unter anderem

  • die Regelungen zum Aufkauf von Praxen in rechnerisch überversorgten Regionen durch die KV. „Dies wird geschehen, obwohl die betreffende Praxis vielleicht gar nicht überzählig ist, weil sie viele Patienten aus der umliegenden Region versorgt. Und dies wird geschehen, obwohl vielleicht diese Praxis oder andere Praxen in der näheren Umgebung aufgrund eines festgestellten Sonderbedarfs einvernehmlich mit den Krankenkassen zugelassen wurden“, kritisiert die KBV.

  • die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung in unterver­sorgten Regionen sowie von Unterversorgung bedrohten Regionen. „Dies geschieht, ohne Rücksicht auf etwa vorhandene Praxen in der Nähe und ohne Rücksicht darauf, dass es im Krankenhaus keine Hausärzte gibt und auch dort grundversorgende Fachärzte immer weniger werden“, so die KBV-Kritik.

  • die Möglichkeit für alle Kommunen, Medizinische Versorgungszentren zu errichten, ohne dass dies auf unterversorgte Regionen beschränkt bliebe.

  • die vielkritisierten Termin-Servicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, die nicht nur unwirtschaftlich seien, sondern „de facto auch die freie Arztwahl abschaffen“, so die KBV.

  • außerdem erleichtere das Gesetz es, künftig originär ärztliche Leistungen auf nichtärztliche Gesundheitsberufe zu übertragen, ohne das die Letztverantwortung beim Arzt liege.

Aber nicht nur die explizit im Gesetz stehenden Regelungen sind laut der KBV ent­täuschend – ebenso schwer wögen die Versäumnisse. Es fehlen im Gesetzentwurf laut der KBV wichtige Rahmenvorgaben, welche die Niederlassung stärken würden. „Hierzu gehören vor allem feste und kostendeckende Preise für ärztliche Leistungen und die endgültige Abschaffung der versorgungsfremden Mengensteuerung. An der Weiter­führung des weitaus größten Teils der vertragsärztlichen Gesamtvergütungen in der Form eines Honorarbudgets soll damit wohl auch zukünftig festgehalten werden“, hieß es aus der KBV.

„Die KBV kann nicht erkennen, wie unter diesen Vorzeichen die Versorgung der Patien­tinnen und Patienten verstärkt werden kann, wenn die Niederlassung auf diese Weise unattraktiv gemacht wird“, so das Fazit der Vertragsärztevertretung. Statt dirigistischer Vorgaben müsse die Politik den Vertragsärzten und Vertragspsycho­therapeuten ermög­lichen, die ambulante Gesundheitsversorgung unter freiheitlichen Bedingungen auf der Basis einer funktionsfähigen Selbstverwaltung wahrzunehmen, so der Appell der KBV.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung