Ärzteschaft

Kassenärztliche Vereinigungen: Versorgungs­stärkungsgesetz schwächt die ambulante Versorgung

  • Freitag, 21. November 2014

Bad Segeberg/Mainz – Die Kassenärztlichen Vereinigungen Schleswig-Holstein (KVSH) und Rheinland-Pfalz (KVRLP) haben das geplante Versorgungsstärkungsgesetz erneut scharf kritisiert. Sie fürchten eine Gefährdung der wohnortnahen ambulanten Versorgung und warnen vor einer drohenden „Fließbandmedizin“.

Laut KV RLP würden dem Gesetz in Rheinland-Pfalz bis zu 900 Haus- und Facharztsitze und bis zu 200 Psychotherapeutensitze zum Opfer fallen. Demgegenüber könnten in unterversorgten Regionen derzeit theoretisch allerdings nur etwa 110 freie Arztsitze besetzt werden. „Unter dem Strich bedeutet das Gesetzesvorhaben in der derzeitigen Variante, dass mehr Praxen geschlossen werden müssten als neue entstehen könnten“, stellte die KV die beabsichtigte Stärkung der Versorgung in Zweifel.

Von den 247 Kinderarztsitzen in Rheinland-Pfalz müsste die KV RLP bis zu 76 Sitze aufkaufen. „In Stadt und Landkreis Kaiserslautern wären sieben von 16 Kinderarztsitzen betroffen“, rechnete die Körperschaft weiter vor. Sie appellierte an die kommunalen Entscheidungsträger, ihren Einfluss für eine Änderung des Gesetzesentwurfs einzusetzen und die Voraussetzung für ein Versorgungsmodell zu schaffen, das regionale Bedürf­nisse genauso wie die Altersstruktur und die Morbidität der Bevölkerung berücksichtige.

Auch die Abgeordnetenversammlung der KVSH hält den Gesetzentwurf für ungeeignet, die ärztliche und psychotherapeutische Patientenversorgung zu sichern, geschweige denn zu verbessern. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution warf sie der Bundes­regierung vor, immer stärker regulierend in die ärztliche Entscheidungs­kompetenz einzugreifen.

Deutliche Kritik übten die Abgeordneten auch an der geplanten Termingarantie bei Fachärzten. „Eine solche populistische und von ideologischen Interessen bestimmte Politik wird dazu führen, dass sich junge Ärzte zweimal überlegen werden, ob sie sich noch für eine eigene Praxis entscheiden“, heißt es in der Resolution.

hil

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