KBV legt Positionen für weitere Digitalisierung vor

Leipzig – Umfassende Anforderungen an die weitere Digitalisierung in der ambulanten Versorgung legte heute die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen ihrer Vertreterversammlung vor. Angemahnt werden unter anderem eine stabile Telematikinfrastruktur (TI), benutzerfreundliche Anwendungen sowie ein Praxiszukunftsgesetz.
KBV und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) hätten den Anspruch, gemeinsam mit den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzubringen und aktiv mitzugestalten, wurde betont.
An vielen Stellen fehlten innovative Technologien, die die Versorgung wirklich unterstützen und entlasteten – hinzu komme ein erheblicher Investitionsstau. Im Gegenzug würden den Praxen allerdings digitale Anwendungen nicht selten per Gesetz und unter Sanktionsandrohung „verordnet“.
Der weitere Digitalisierungsprozess müsse deshalb mit gezielten Anreizen statt Sanktionen vorangetrieben werden, lautet eine der Kernforderungen des KV-Systems. Sanktionen beim Honorar und Kürzungen bei der TI-Pauschale seien abzuschaffen.
Zudem brauche es ein finanzielles Förderprogramm in Form eines Praxiszukunftsgesetzes. So könnten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Praxen in moderne Informationstechnologien investieren und bei Bedarf zu einem innovativen Praxisverwaltungssystem (PVS) wechseln können.
Außerdem müsse die Verordnung per elektronischem Rezept (E-Rezept) schnellstmöglich alle Arzneimittelverordnungen umfassen. Videosprechstunden, Telemonitoring, Telekonsile sowie die Aufwände im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) müssten adäquat vergütet werden.
Die KBV weist noch auf einen weiteren Punkt hin: Damit sich die Praxen nicht nur untereinander digital vernetzen können, müsse die Digitalisierung in allen Bereichen der Gesundheit und Pflege schnellstens vorangetrieben werden. Insbesondere mit Blick auf Versorgungssteuerung und Terminmanagement in der Notfall-, Akut- und Routineversorgung sei die digitale Vernetzung aller Akteure und Sektoren unerlässlich.
Auch sollen digitale Insellösungen, wie sie in Form von Einweiser- und Entlassportalen in Krankenhäusern, Radiologie- oder Laborportalen zu finden sind, in die Telematikinfrastruktur integriert werden.
Grundsätzlich gelte, dass die Expertise der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft bei der Entwicklung, Testung und Implementierung digitaler Lösungen frühzeitig und konsequent einbezogen werden muss. Neue Anwendungen könnten nur so praxisnah entwickelt und effizient in den Versorgungsalltag integriert werden.
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