KBV sieht fixe Digitalisierungsfristen kritisch

Berlin – Man sei „nicht sicher“, dass alle im laufenden Jahr vom Gesetzgeber angesetzten Starttermine die Digitalisierung betreffend zu halten sind. Dies sagte heute Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Für die Arztpraxen bestehe das grundlegende Problem, dass die technische Verfügbarkeit den festgelegten und oft sanktionsbewehrten Fristen oft hinterherhinke, erläuterte Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Dies stelle das zentrale Hemmnis für mehr Akzeptanz der Ärzte und Psychotherapeuten bezüglich der weiteren Digitalisierung der Praxen dar.
Der Vorstand der KBV spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, innerhalb der Gematik ein Instrument zu etablieren, mit dem der jeweilige Umsetzungsstand fristbewehrter, digitaler Lösungen eingeschätzt und so gegebenenfalls reagiert werden kann. Es gebe durchaus legitime Gründe für Verzögerungen, betonte Hofmeister. Dann müssten aber auch das Erwartungsmanagement und drohende Sanktionsmechanismen entsprechend angepasst werden.
So erfolge die Implentierung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Versorgungsalltag „im laufenden Galopp“ . Hofmeister verwies darauf, dass bislang nur Feldtests laufen, die ePA aber schon ab Juli von allen Arztpraxen verpflichtend angeboten werden soll. Hier könne es, ähnlich wie es bereits bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) der Fall war beziehungsweise ist, zu Verzögerungen bei den notwendigen flächendeckenden Updates der TI-Konnektoren kommen.
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, betonte in diesem Zusammenhang, es erscheine „absurd“, die niedergelassenen Ärzte tatsächlich mit Sanktionen zu belegen, sollte die IT-Industrie in Verzug geraten. Man hoffe hier auf eine klarstellende Regelung des Gesetzgebers.
Grundsätzlich, so Gassen, sollten Ärzte und Psychotherapeuten über eine positive Incentivierung und nutzenbringende Anwendungen für die fortschreitende Digitalisierung begeistert – und nicht mit Sanktionen und Zwang belegt – werden.
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