Ärzteschaft

KBV sieht Krankenkassen im Ärger um ungültige Gesundheitskarten in der Pflicht

  • Freitag, 23. November 2018

Berlin – Nicht einlesbare elektronische Gesundheitskarten (eGK) sorgen in Arztpraxen immer wieder für Ärger. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht die Krankenkassen in der Verantwortung.

Den Patienten würden von den Krankenkassen zwar neue Karten zugeschickt, es werde aber nicht oder nicht sehr deutlich darauf hingewiesen, dass die alten Karten nicht mehr gültig seien, sagte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel in einem Video-Interview. Das den Patienten dies nicht bekannt sei, gingen viele weiter mit der alten Karte in die Praxis.

Die KBV betonte, sie habe sich „wiederholt“ an den GKV-Spitzenverband gewandt, damit dieser seine Mitglieder informiert. Viele Krankenkassen hätten daraufhin sogar  nochmals Schreiben an ihre Versicherten geschickt, nur die neue Karte zu benutzen, berichtete Kriedel. Das reiche aber nicht aus.

Die KBV hat daher jetzt ein Plakat und Infokarten für das Wartezimmer entwickelt. Mit einem Poster können Praxen ihre Patienten ab sofort darauf hinweisen, dass sie stets nur die aktuelle Chipkarte mitbringen und ihre alte vernichten, sobald sie von ihrer Krankenkasse eine neue erhalten.

Alternativ zum Plakat bietet die KBV eine Infokarte für den Praxistresen oder das Wartezimmer an. Beide Produkte können kostenfrei bei der KBV bestellt werden.

may/EB

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