KBV stellt Informationen zur IT-Sicherheitsrichtlinie bereit

Berlin – Der Gesetzgeber hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) beauftragt, eine IT-Sicherheitsrichtlinie für alle Praxen zu entwickeln. Darin sind die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit festgelegt. Die KBV hat die Regelungen für die Praxen aufbereitet.
„Wir halten es für notwendig, dass wir die Richtlinien auch handhabbar machen“, sagte Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV. Man wolle Anwendungshinweise geben und halte die Richtlinien per se auch für lesbar. „Aber nicht jeder Arzt ist ein EDV-Experte“, so Kriedel. Deshalb sei es notwendig, gemeinsam mit den KVen Anwendungshinweise zu geben.
Die KBV stellt beispielsweise Musterdokumente zum schnellen umsetzen einzelner Vorgaben bereit. Voraussichtlich ab März bietet die KBV über ihr Fortbildungsportal zusätzlich eine Online-Schulung für Ärzte und Psychotherapeuten zur IT-Sicherheitsrichtlinie an.
Grundsätzlich stelle die Richtlinie „einen guten Kompromiss“ zwischen den hohen Anforderungen, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ursprünglich hatte, und der Umsetzungsfähigkeit für die Praxen dar, so Kriedel. Auch bei künftigen Anpassungen der IT-Sicherheitsrichtlinie werde man seitens der KBV darauf achten, dass die Praktikabilität im Vordergrund steht.
Wieviel Sicherheit nötig ist, richte sich nach zwei Punkten: Der Anzahl derjenigen, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind und dem Umfang der Datenverarbeitung. Zudem gebe es zusätzliche Anforderungen für Praxen die mit medizinischen Großgeräten arbeiten und auch für die dezentralen Komponenten der Telematikinfrastruktur, wie zum Beispiel die Konnektoren.
KBV-Vorstand Kriedel macht zudem darauf aufmerksam, dass die Praxen bei Bedarf entsprechend zertifizierte Dienstleister in Anspruch nehmen können. „Der Gesetzgeber hat uns zwei Richtlinien aufgegeben einmal die Sicherheitsrichtlinien für die Arztpraxis und eine zweite Richtlinie für die Zertifizierung von Dienstleistern.“ Über erfolgreiche Zertifizierungen werde die KBV auf ihrer Internetseite ebenfalls informieren.
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