KBV und Softwareverband streiten über Schnittstelle für Terminvergabe

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist die Kritik des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg) an ihren Plänen für eine Schnittstelle des Terminservice 116117 entschieden zurück. Der Verband habe seine Chancen, sich in einzubringen, nicht genutzt, trete dann aber mit technischen Kommentierungen an die Öffentlichkeit.
Der bvitg wirft der KBV vor, sie gehe mit ihrem Spezifikationsentwurf für eine Serviceschnittstelle „weit über den gesetzlichen Auftrag hinaus“. Statt technische Festlegungen für die Übermittlung freier Termine zu treffen, wie es vom Gesetzgeber gefordert worden sei, habe die KBV „Anforderungen formuliert, die immense technische Aufwände für Terminkalendersysteme darstellen“.
Insbesondere die vorgesehene bidirektionale Synchronisation zwischen verschiedenen Terminkalendern schaffe in Arztpraxen technische und betriebliche Hindernisse, die den Praxisalltag behindern könnten. Das gelte insbesondere für Betriebsabläufe, mangelnde Kontrolle über die Buchungen, Dateninskonsistenzen und einer Einschränkung der Entscheidungsfreiheit von Ärzten bei der Terminvergabe.
Die KBV zeigt sich darüber irritiert. Man sei über diese Aussagen „gelinde gesagt erstaunt“, erklärt ein Sprecher auf Anfrage. Ihre Tochtergesellschaft kv.digital habe im Auftrag der KBV die technischen Anforderungen an eine Terminserviceschnittstelle erstellt und dazu im Oktober und November 2024 Verbände und Softwareanbieter zur technischen Kommentierung der Schnittstellenanforderungen eingeladen – darunter auch den bvitg.
Im Kommentierungsverfahren habe es rund 25 Kommentare technischer Art zur Schnittstelle gegeben. Diese seien auch von Mitgliedsunternehmen des bvitg gekommen, aber nicht von diesem selbst. „Alle Kommentare führten zu Anpassungen an der Spezifikation“, betont die KBV.
Die dementsprechend angepasste Spezifikation sei dann für das Verfahren zur anschließenden Benehmensherstellung verwendet worden, welche nach wie vor laufe. Der bvitg wiederum habe keinen Kontakt zur KBV aufgenommen, sondern stattdessen seine technischen Kommentierungen veröffentlicht, ohne sich vorher ins Verfahren überhaupt eingebracht zu haben.
Die kv.digital wiederum weist auch die technischen Bewertungen des bvitg zurück. So sehe man bei einer Implementierung der Terminkalendersynchronisation im Hintergrund keine Änderungen in den Praxisabläufen. Vielmehr sei eine Synchronisation der Termine aus dem Service 116117 in die Terminverwaltungssysteme (TVS) der Praxen dringend notwendig, um Doppelbuchungen oder den Verlust von Terminen zu vermeiden.
Auch könne es nicht, wie vom bvitg erklärt, zu einem Kontrollverlust über die Buchungen kommen. Es gehe bei der in der Spezifikation beschriebenen Synchronisation einzig darum, dass die über die 116117 gebuchten Termine zwingend angezeigt werden. Damit sei für die Praxen hundertprozentige Transparenz gegeben.
Unverständnis zeigt die kv-digital zudem gegenüber dem Vorwurf, das geplante Vorgehen würde zu Dateninkonsistenzen führen. Ungleichzeitige Synchronisation von Daten zwischen Kalendern verschiedener Plattformen verstärke solche Inkonsistenzen und produziere damit zusätzliche Ressourcen- und Supportaufwände.
„Das können wir nicht nachvollziehen“, erklärt die KBV-Tochtergesellschaft. Die Schnittstelle diene schließlich der Synchronisation und Zusammenführung von 116117- und Praxiskalendern, was Inkonsistenzen ja gerade verhindere.
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