KBV-Vertreterversammlung: EBM-Reform geht weiter
Berlin – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat heute in Berlin im Rahmen einer nicht-öffentlichen Sitzung unter anderem über die anstehende Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) diskutiert. Sie billigte im Anschluss Eckpunkte des KBV-Vorstands zur Trennung der haus- und fachärztlichen Vergütungstöpfe sowie zur Weiterentwicklung des EBM.
Erklärtes Ziel sei es, „die Grundversorger sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich, das heißt vor allem die weniger technikgebundenen, dafür aber betreuungsintensiven Leistungen zu fördern“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler. „Und zwar indem diese Leistungen aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung herausgenommen und zu festen Preisen ohne Mengenbegrenzung vergütet werden.“ Im fachärztlichen Bereich habe man dazu eine „Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung“ entwickelt. Diese wolle die Mehrheit der VV nicht anhand eines Leistungskatalogs zugeordnet haben, sondern bestimmten Arztgruppen, erinnerte Köhler.
Hausärztliches Tätigkeitsspektrum konkreter definieren
Die KBV will sich zudem mit Vertretern des GKV-Spitzenverbands Bund in den nächsten Wochen darauf verständigen, das typische hausärztliche Tätigkeitsspektrum im Bundesmantelvertrag konkreter zu definieren. Dies wäre auch die Basis, um dann übliche und abweichende hausärztliche Leistungen zu unterscheiden.
Die Pläne der KBV zur EBM-Reform sehen vor, dass eine neue versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale für die hausärztliche Versorgung nur für typische Leistungen gezahlt wird. Bestimmte Leistungen wie Schmerztherapie, Akupunktur, die HIV/AIDS-Schwerpunktversorgung oder spezielle onkologische beziehungsweise diabetologische Leistungen würden nach EBM, aber nicht mit der neuen Grundpauschale vergütet.
KBV-Vorstand Köhler ging darüber hinaus auf der Ergebnisse der Befragung zum Sicherstellungsauftrag ein, die die VV im Herbst letzten Jahres beschlossen hatte. Fast 80.000 ausgefüllte Fragebögen zeigten, wie groß das Interesse der Niedergelassenen an berufspolitischen Themen sei, sagte Köhler. Derzeit wertet die KBV die vielen individuellen Bemerkungen und Hinweise aus, die die Vertragsärzte und –psychotherapeuten auf den Freifeldern der Fragebögen hinterlassen haben.
Ihre Vorschläge und Vorstellungen sollen in ein Positionspapier zur Bundestagswahl einfließen, dessen erster Entwurf bereits in den Gremien der KBV beraten wurde. Die VV stimmte diesem ersten Entwurf mit dem Titel „Erwartungen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten an eine zukunftssichere Gesundheitspolitik“ heute zu.
Wahltarife für Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen
An einer Stelle werde auch die Steuerung der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen präzisiert, hieß es vonseiten der KBV. Dies sei ein Thema, „vor dem wir lange zurückgeschreckt sind, an dem wir aber mittelfristig nicht vorbeikommen werden“, stellte Köhler klar. Zwei Dinge würden nach Meinung des KBV-Vorstands helfen: „Erstens eine bessere Differenzierung der verschiedenen Versorgungsebenen. Zweitens die Möglichkeit für die Versicherten, zwischen verschiedenen Formen des Zugangs zur Versorgung zu wählen.“
Die KBV-Spitze schlägt deshalb vor, den Versicherten künftig im Kollektivvertrag drei Wahltarife zur Wahl zu stellen: Wahltarif I würde demnach einem Versicherten die freie Wahl eines Hausarztes überlassen, für jeden Gang zum Facharzt benötigte er aber eine Überweisung. Sonst müsste er die Behandlungen dort per Rechnung begleichen und sich den Betrag von seiner Krankenkasse erstatten lassen.
Tarif II ließe einem Versicherten die freie Hausarzt –und Facharztwahl. Allerdings würde das Sachleistungsprinzip grundsätzlich nur für die hausärztliche Versorgung gelten. Für fachärztliche Behandlungen würde auf jeden Fall die Kostenerstattung vorgesehen.
Tarif III würde ebenfalls die freie Hausarzt- und Facharztwahl ermöglichen, dazu die Behandlung in beiden Gruppen auf Basis des Sachleistungsprinzips. Dafür müssten Versicherte jedoch einen Zusatzbeitrag bei ihrer Krankenkasse errichten.
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