KBV-Vertreterversammlung: Forderung nach festen, angemessenen Preisen erneuert

Frankfurt/Main – Ein Ende der heutigen Form der Budgetierung und ein angemessenes Honorar für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute in mehreren, zum Teil einstimmig angenommenen Anträgen gefordert. Die Delegierten erinnerten an den Meilensteinplan der KBV aus dem Jahr 2012 und verlangten, für die künftige Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) feste und kostendeckende Preise vorzusehen und in einem Stufenplan die Abschaffung jeder versorgungsfremden Mengensteuerung.
Es müsse darauf geachtet werden, dass „der Leistungsanteil für die ärztliche Arbeit deutlich gestärkt wird und der sogenannte kalkulatorische Arztlohn dem aktuellen Alternativeinkommen im Krankenhaus angeglichen wird“, heißt es in einem der Anträge. Der kalkulatorische Arztlohn müsse schließlich einen Anreiz zur Niederlassung bieten.
Feste und angemessene Preise gefordert
Die Leistungen der Grundversorgung der Fachärzte und der Psychotherapeuten seien neu zu definieren und ohne Abstaffelung zu festen und angemessenen Preisen zu honorieren, heißt es weiter. Denn sie seien „die Grundlage jeder weiteren fachärztlichen Diagnostik und Therapie“ und könnten deshalb „nicht in ihrer Menge begrenzt“ werden. Sie dürften auch „durch die Bereinigung für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nicht gefährdet werden“. Die Vertreterversammlung hatte zuvor intensiv über Chancen und Risiken dieses neuen Zweigs der Versorgung debattiert.
Mit nur einer Enthaltung angenommen wurde ein Antrag mit der Forderung, Anreize für Patienten zu setzen, sich ressourcenschonend zu verhalten, oder aber die Budgets im vertragsärztlichen Bereich anders zu ermitteln. Ohne eine der beiden Maßnahmen seien Ärzte und Psychotherapeuten nicht in der Lage, ein medizinisch adäquates Leistungsangebot aufrecht zu erhalten. Denn die derzeitige Budgetierung sei an einen untauglichen technisch-mathematischen Morbiditätsbegriff gebunden.
Morbiditätsorientierte Vergütung führt nicht zu einem ausreichenden Honorar
Das, was die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen leisteten, „hat doch nichts mit Morbidität zu tun“, betonte Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Geno Deutschland. Die vielfältigen Aufgaben werden seiner Meinung nach durch diesen Ansatz nur ungenügend gewürdigt, weshalb eine morbiditätsorientierte Vergütung auch nicht zu einem ausreichenden Honorar führt.
Zwei weitere Anträge setzten sich direkt mit den Anliegen von Ärzten und Psychotherapeuten auseinander, die die VV für Proteste nutzten und ihre Forderungen im Saal auf Plakaten sowie auf T-Shirts formulierten. Mit Slogans wie „Geld für die Seele“, „Gerechte Honorare“ oder „Psychische Gesundheit ist kostbar“ forderten mehrere Verbände von ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten Honorargerechtigkeit.
Die Vertreterversammlung entschied, sich gegen eine mehr als zehnprozentige Absenkung von Sitzungshonoraren bei Psychotherapeuten einzusetzen und dafür, dass die Gesprächsleistungen von Psychotherapeuten und Psychiatern vergleichbar mit denen anderer Arztgruppen entlohnt werden. Mit einem weiteren Antrag verwahrten sich die Delegierten gegen vorgesehene Eingriffe in die Freiberuflichkeit und in die Verfassung der Vertreterversammlungen.
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