Ärzteschaft

KBV-Vertreter­versammlung positioniert sich zur ambulanten spezial­fachärztlichen Versorgung

  • Freitag, 24. April 2015

Berlin – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat sich gestern zur Weiterentwicklung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) positioniert und eine Reihe von Forderungen verabschiedet.

In einem mit großer Mehrheit verabschiedeten Beschluss habe es die VV abgelehnt, die Vorlage einer „schweren Verlaufsform“ als Kriterium für die ASV zu streichen, hieß es. Es habe sich gezeigt, dass dies „ein wichtiges Kriterium für die Vertragsärzte ist“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen in einem Interview. Er wertete es als positiv,  „dass wir es geschafft haben in dieser Vertreterversammlung, eine Positionierung des KV-Systems zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zu finden“.

Dazu zählt auch die Aufforderung an die Politik, dass der im GKV-Versorgungs­stärkungsgesetz (VSG) vorgesehene Bestandsschutz für Alt-Verträge von Krankenhäusern nach Paragraf 116b SGB V entfallen muss. „Wir hoffen. dass die Politik diese Anregungen aufnimmt“, sagte KBV-Vorstand Regina Feldmann.

Die gestrige Vertreterversammlung war außerplanmäßig einberufen worden. Anlass waren Diskussionen über die zukünftige Gestaltung der ASV. KBV-Vorstand Gassen hatte Ende März, kurz vor der Anhörung zum VSG, gemeinsam mit dem Hauptge­schäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft einen Kompromiss in die Diskussion eingebracht: Für die Altverträge solle es bei der bisherigen Befristung bleiben – so, wie es jetzt auch der VV-Beschluss vorsieht. Im Gegenzug könne die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116 b neu nicht auf „schwere Verlaufsformen“ bestimmter Erkrankungen eingegrenzt werden.

Gassen wertete den aktuellen Beschluss der Vertreterversammlung zur ASV als „grundsätzliches Bekenntnis“ zu dieser Versorgungsform. Man müsse aber in der Umsetzung „auf die gleichen Bedingungen der Kollegen in der vertragsärztlichen Versorgung und in den Krankenhäusern“ abstellen.

Rie

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung