Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Debatte um die Weiterentwicklung
Berlin – Die Frage, wie es mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) weitergehen soll, hat für Diskussionen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gesorgt. Anlass war ein gemeinsamer Brief des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, und des Hauptgeschäftsführers der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
Darin warnten beide vor Problemen für die ASV, wenn gleichzeitig Altverträge nach § 116b Sozialgesetzbuch V bestehen blieben. Gassen und Baum schlugen vor, diese wie geplant zu befristen, aber die ASV nicht auf schwere Verlaufsformen der vorgesehenen Erkrankungen einzuschränken, sondern dieses Kriterium entfallen zu lassen.
Mehrere KV-Vorstände warnten daraufhin vor einer „Kursänderung“ bei der ASV und wollen darüber nun auf einer Sonder-Vertreterversammlung der KBV am 23. April diskutieren. Gassen hat mittlerweile präzisiert, der vorgeschlagene Wegfall der Begrenzung auf schwere Verlaufsformen erfordere eine Neudefinition des Indikationskatalogs, der Kooperationsverpflichtung sowie der Zusammensetzung des ASV-Teams.
DKG-Chef Baum verteidigte den gemeinsamen Vorschlag. Ärztinnen und Ärzte vor allem im Bereich der Onkologie sollten das bisherige Angebot der Krankenhausambulanzen aufrecht erhalten dürfen. Dies diene der Versorgung der Versicherten.
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