KBV-Vertreterversammlung: Steiner mahnt gesundheitspolitische Kurskorrekturen an

Berlin – Eine große gesundheitspolitische Diskrepanz zwischen den geschaffenen Rahmenbedingungen und den Erwartungen an die zukünftige Versorgung bilanzierte heute Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Dieser Widerspruch sei nur durch eine deutliche Kurskorrektur aufzulösen.
Wenn die Politik Antworten auf bestehende gesundheitspolitische Herausforderungen einfordere, dann müsse sich das auch in angemessenen Rahmenbedingungen für die Praxen widerspiegeln, betonte Steiner. In dieser Hinsicht erwarte man statt „bloßer und halbherziger Ankündigungen“ kurzfristige und umfassende Korrekturen für die gesamte ambulante Versorgung.
Solche angemessenen Rahmenbedingungen bräuchten die Praxen nicht nur bei der Finanzierung, sondern genauso bei der geplanten Neuordnung der Versorgung. Für das angekündigte Primärarztversorgungsgesetz habe man bereits ein schlüssiges und zukunftsfähiges Konzept vorgelegt, so Steiner.
Mit dem seit Mitte Juli vorliegenden Kabinettsentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) habe die Regierungskoalition erste Weichen für ein Primärversorgungssystem gestellt – die aber zum Teil erheblich zu kritisieren seien.
So lehne man seitens der KBV den geplanten digitalen Versorgungseinstieg ausschließlich über die ePA-Apps der Krankenkassen entschieden ab. „Dies ist weder diskriminierungsfrei noch entspricht es der Versorgungsrealität“, so Steiner.
Patientinnen und Patienten müssten Termine digital über die 116117 – per App oder online – sowie über private Drittanbieter vereinbaren können. Der Zugang zur Versorgung dürfe nicht an ein Instrument geknüpft werden, das nur ein Bruchteil der Versicherten tatsächlich nutzen würde.
Auch die digitale medizinische Bedarfseinschätzung darf aus Sicht Steiners nicht von „wirtschaftlichen Steuerungsinteressen der Krankenkassen überlagert“ werden. Die Erhebung gesundheitlicher Beschwerden sowie die Einschätzung von Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Behandlung seien medizinische Aufgaben, die allein in ärztliche Hoheit gehören, sagte sie. Dieser zentrale Aspekt sei deshalb auch nicht geeignet für eine Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband.
Auf das eigene Fachkonzept zur elektronischen Überweisung (E-Überweisung), diese soll weit mehr sein als die digitale Version des bisherigen Überweisungsformulars, verwies Steiner ebenfalls. Im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Primärarztversorgungssystems gehe man von einer Steigerung der Anzahl der Überweisungen von heute 70 Millionen auf rund 170 Millionen aus – deshalb müsse das Instrument E-Überweisung von Beginn an richtig ausgestaltet werden und dürfe keinesfalls ausschließlich über die ePA laufen.
„Ärztinnen und Ärzte müssen sich darauf verlassen können, dass sie Zugriff auf die Unterlagen haben, diese vollständig sind und nicht Teile gelöscht wurden“, betonte Steiner. Dies sei nur mit einem Versorgungsfachdienst umsetzbar.
Höchst kritisch äußerte sich Steiner zur im GeDIG vorgesehenen Regelung, mit welcher die Befugnisse der Krankenkassen, die ePA-Daten ihrer Versicherten auszuwerten, nochmals erweitert werden sollen. Dafür gebe es keinen medizinischen Nutzennachweis.
Für die Praxen drohe aber im Gegenzug noch mehr Abstimmungsbedarf „mit verunsicherten Patientinnen und Patienten, die mit dem Brief ihrer Krankenkasse in die Sprechstunden kommen“ – und dies unter den Sparzwängen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
Generell gelte: Wenn die Bundesregierung die durch das Spargesetz verschärfte Krise in der ambulanten Versorgung überwinden will, müsse sie den Praxen wieder die Luft zum Atmen geben. „Wir sind bereit, Verantwortung für den notwendigen Wandel zu übernehmen“, betonte Steiner.
Seitens des KV-Systems lägen konkrete Konzepte für mehr Digitalisierung, für eine bessere Versorgungssteuerung und für nachhaltige Entbürokratisierung auf dem Tisch.
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