KBV-Vize Hofmeister weist Kritik an Entbudgetierung zurück

Berlin – Kritik aus dem Lager der Krankenkassen an der Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung trat heute Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), entschieden entgegen.
Entbudgetierung bedeute eben kein zusätzliches Honorar oder gar eine Honorarerhöhung. „Es bedeutet schlichtweg, dass die in den Praxen erbrachten Leistungen nach entsprechend sachlich-rechnerischer Prüfung endlich vollständig ohne Zwangsrabatt bezahlt werden. Nicht mehr und nicht weniger“, betonte Hofmeister. Aussagen mit anderem Zungenschlag könne er leider nur als eines bezeichnen: als „bewusste Irreführung der wenig informierten Öffentlichkeit“.
Die Entbudgetierung soll laut Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zum vierten Quartal 2025 wirksam werden. Dies bezeichnete Hofmeister als „sportlich“. Insbesondere die erforderliche Festsetzung der Hausarzt-MGV – also des Anteils der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), der für die hausärztliche Versorgung vorzusehen ist – werde eine Herausforderung.
„Entgegen anders lautender Gerüchte ist es allerdings nicht so, dass der fachärztliche Bereich von der Berechnung betroffen sein wird, weil es für den hausärztlichen Bereich bei einer MGV bleibt, die aber zukünftig von den Krankenkassen als Topf mit offenem Deckel gezahlt wird“, stellte der KBV-Vize klar.
Von Anfang an kritisch gesehen habe man die Verknüpfung der Entbudgetierung mit den neuen hausärztlichen Pauschalen. So werde die durch die neue Vorhaltepauschale zu ändernde Strukturvergütung für das Vorhalten bestimmter Angebote in den hausärztlichen Praxen „zwangsläufig zu einer Umverteilung“ führen, da sie laut Gesetz ausgabenneutral eingeführt werden muss.
Zudem seien beispielsweise Schwerpunktpraxen, etwa für Diabetologie oder Substititionstherapie, gar nicht erwähnt, könnten aber von der neuen Systematik der Vorhaltepauschale negativ betroffen sein. Auch hier werde man eine entsprechende Lösung im Bewertungsausschuss verhandeln müssen.
Ähnliches gelte für die neue Versorgungspauschale – hier gebe es zudem organisatorische Herausforderungen. „Im Gegensatz zur bisherigen Chronikerpauschale soll für diese Patientinnen und Patienten die Pauschale künftig nicht quartalsweise, sondern nur ein, maximal zwei Mal im Jahr abgerechnet werden. Was geschieht, wenn der oder die betreffende Versicherte in diesem Zeitraum zu einer zweiten hausärztlichen Praxis geht und diese ebenfalls die Ziffer abrechnet? In diesem Fall muss die Kasse das Geld für die zweite Praxis zurückfordern“, so Hofmeister. Ein Einschreibemodell hätte zumindest dieses Problem lösen können, sei aber politisch nicht gewünscht gewesen.
Die Gespräche mit den Kassen hätten bereits begonnen, sagte Hofmeister. Zunächst gehe es hierbei um Zeitpläne für die Verhandlungstermine und eine Sondierung der unterschiedlichen Perspektiven auf die inhaltlichen Vorgaben.
An eine künftige Bundesregierung formulierte Hofmeister klare Erwartungen – und zwar „ganz gleich, was am Ende im Koalitionsvertrag steht und ob die bis Ostern angekündigte Regierungsbildung gelingt oder doch länger dauern sollte“.
Grundsätzlich plädierte er für eine echte Bereitschaft zum sachlichen Dialog und zum Zuhören, weniger Sprunghaftigkeit und mehr Verlässlichkeit sowie die Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen. Gebraucht werde zudem „nicht mehr, sondern weniger politisches Mikromanagement“. Die Praxen seien „keine staatliche Verfügungsmasse“. Leider gebe es Akteure, die „diese simple Tatsache geflissentlich ausblenden“.
Das gesundheitspolitische Themen im Bundestagswahlkampf bestenfalls eine nachgeordnete Rolle gespielt haben, sei angesichts der weltpolitischen Lage zwar nachvollziehbar, aber dennoch kurzsichtig, so Hofmeister. Die Bedeutung einer verlässlichen Daseinsvorsorge und des Zugangs zu gesundheitlicher Versorgung stelle ein wesentliches, stabilisierendes Element einer demokratischen Gesellschaft dar.
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